TSO RE Opportunity II - Allgemeine Informationen
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TSO RE Opportunity II
Status: verfuegbar Mindestanlage: 250.000,-- USD Emissionshaus: TSO
Projektdaten Investitionen
Ausschüttung Kennzahlen Analysen

Stammdaten
Beteiligung TSO RE Opportunity II
Emittent TSO
Kategorie Private Placement
Agio 5.00 %
Währung USD
Status verfuegbar
Verfügbar seit 03.06.2022
Substanzquote 86,28%
Fremdkapitalquote 0 %
Einkunftsart Besteuerung im Ausland

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Fakten
    Flyer
    Folder
    Expose
    Präsentation September 2022
    Portfolioübersicht Juli 2022

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Nachrichten zur Beteiligung

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Fondsdaten im Ãœberblick
Beschreibung des Angebots
Bei der Anlage handelt es sich um eine Unternehmensbeteiligung des Anlegers als Limited Partner (die „Limited Partner Beteiligung „) an der TSO RE Opportunity II, LP (die „Gesellschaft“). Das Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger, die Erfahrung mit Investitionen dieser Art haben und in der Lage sind, die Chancen und Risiken der Limited Partner Beteiligung einzuschätzen und eine informierte Anlageentscheidung zu treffen.

Alle Anleger sind dazu angehalten, sich vor einer Anlageentscheidung ausreichend über die Limited Partner Anteile sowie deren Chancen und Risiken zu informieren. Als Limited Partner sind die Anleger am Vermögen und Geschäftsergebnis (Gewinn und Verlust) der Gesellschaft entsprechend ihrer Beteiligungsquote nach näherer Maßgabe des Gesellschaftsvertrages (Partnership Agreement) beteiligt.
Wirtschaftliche und steuerliche Rahmendaten
Einzahlung / Auszahlung / Verkauf:

Einzahlung:
100% zzgl. 5% Agio bis zu 14 Tage nach Annahme.

Auszahlung:
Frühzeichnerbonus
Die Anleger, die ihre Limited Partner Beteiligung innerhalb von sechzig (60) Tagen nach Veröffentlichung dieses Exposés am 30. Mai 2022 gezeichnet und ihre Kapitaleinlage zzgl. Agio in dieser Zeit voll eingezahlt haben, erhalten als Ausschüttung vorrangig vor allen anderen Ausschüttungen einmalig einen Frühzeichnerbonus in Höhe von 4% ihrer Kapitaleinlage. Der Frühzeichnerbonus wird nur bei Vorliegen eines ausreichenden Netto-Cashflows der Gesellschaft bezahlt. Über das Vorliegen eines ausreichenden Netto-Cashflows beschließt der General Partner vierteljährlich. Die Fälligkeit des Frühzeichnerbonus tritt ein, wenn der General Partner der Gesellschaft beschlossen hat, dass ein ausreichender Netto-Cashflow der Gesellschaft für die Auszahlung des Frühzeichnerbonus vorhanden ist.

Geplante Vorrangige Ausschüttung
Die Gesellschaft beabsichtigt, vierteljährlich eine Ausschüttung in Höhe von 2% (d.h. insgesamt 8% p.a.) auf den jeweiligen Saldo der Nettokapitaleinlage des Anlegers vorzunehmen („Vorrangige Ausschüttungen”). Die Vorrangigen Ausschüttungen werden aus dem von der Gesellschaft erzielten Netto-Cashflow geleistet. Die Nettokapitaleinlage ist die Kapitaleinlage des jeweiligen Anlegers abzüglich aller Ausschüttungen, mit Ausnahme des Frühzeichnerbonus gemäß Ziffer 3.1 des Gesellschaftsvertrags und der Vorrangigen Ausschüttungen. Der General Partner der Gesellschaft beschließt vierteljährlich darüber, ob Vorrangige Ausschüttungen geleistet werden. Die Anleger haben einen Anspruch auf Leistung der Vorrangigen Ausschüttung, wenn der General Partner die Leistung einer Vorrangigen Ausschüttung beschlossen hat.

Weitere Ausschüttungen
Zusätzlich zu der Vorrangigen Ausschüttung beabsichtigt die Gesellschaft während der Laufzeit nach einem in dem Gesellschaftsvertrag festgelegten Verteilungsschlüssel bei ausreichender Liquidität weitere Ausschüttungen aus Netto-Cashflow und aus Kapitalerträgen aufgrund von Kapitalereignissen (bspw. dem Verkauf von Immobilien) zu leisten. Durch diese Ausschüttungen reduziert sich die Nettokapitaleinlage der Anleger während der Laufzeit der Limited Partner Beteiligung, was wirtschaftlich einer ganzen oder teilweisen Rückführung der Kapitaleinlage entspricht. Die Anleger haben keinen Anspruch auf Auszahlung von Ausschüttungen, wenn die Gesellschaft bzw. die Tochterunternehmen keinen angemessenen Netto-Cashflow erwirtschaften.

Verkauf:
Bei Auflösung der Gesellschaft wird der General Partner alle Vermögenswerte der Gesellschaft verkaufen (oder in Barmittel umwandeln) und die Geschäfte der Gesellschaft abwickeln. Die Erlöse einer solchen Liquidation werden in der folgenden Reihenfolge ausgeschüttet: (a) erstens an die Gläubiger, (b) zweitens für die Bildung bestimmter Rückstellungen, und (c) drittens an die Gesellschafter gemäß dem auf Ausschüttungen aus Kapitalerträgen anwendbaren Verteilungsschlüssel.

Informationen zum Initiator: TSO

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The Simpson Organization (TSO) ist ein erfahrener Anbieter von Finanzanlageprodukten mit einer stetig wachsenden Präsenz im Südosten der USA und Hauptsitz in Atlanta (Georgia).

TSO investiert strategisch vor allem in Büro- und Gewerbeimmobilien und fokussiert sich dabei auf Immobilien und Märkte, in denen Visionen, Werte und nachhaltige Entwicklungen zusammenwachsen.

Stand: 05.2021


Wichtiger Hinweis
Die Informationen zu diesem Angebot beruhen auf den Angaben des Initiators und sind von uns nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft worden, keine Gewähr für Übertragungsfehler. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der jeweilige Emissionsprospekt, WAI, VIB usw.. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.