BVT Zweitmarktportfolio II - Allgemeine Informationen
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BVT Zweitmarktportfolio II
Status: platziert Mindestanlage: EUR 10.000 Emissionshaus: BVT
Achtung, dieser Fonds ist geschlossen

Projektdaten Investitionen
Ausschüttung Kennzahlen Analysen

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Stammdaten
Beteiligung BVT Zweitmarktportfolio II
Emittent BVT
Kategorie 1. AIF Genehmigung
Agio 5.00 %
Währung EUR
Status platziert
Verfügbar seit 15.05.2020
Substanzquote nicht feststellbar
Fremdkapitalquote nicht feststellbar
Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Fakten

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Zeichnungsunterlagen

Voraussichtliche Entwicklung
Warnhinweis: Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.
Nachrichten zur Beteiligung

BVT Zweitmarktportfolio II
Einzahlung / Auszahlung / Verkauf
Einzahlung: Die Mindesthöhe der gezeichneten Kommanditeinlage beträgt EUR 10.000,00. Höhere Summen müssen ohne Rest durch EUR 1.000,00 teilbar sein. Der Ausgabeaufschlag beträgt 5% der Kommanditeinlage. Es steht der Kapitalverwaltungsgesellschaft frei, einen niedrigeren Ausgabeaufschlag zu berechnen. Auszahlung: Während der gesamten Dauer der Investmentgesellschaft sollen Liquiditätsüberschüsse in Euro erzielt werden, die bei prognosegemäßem Verlauf in der Regel einmal jährlich an die Anleger ausgezahlt (ausgeschüttet) werden. Es werden bei den dargestellten Annahmen ab dem Jahr 2021 Ausschüttungen in Höhe von jährlich 4,0% der gezeichneten Kommanditeinlagen prognostiziert. Die Ausschüttungen verstehen sich zeitanteilig entsprechend der Beteiligungsdauer des Vorjahres.
Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft steuert nach Maßgabe der für das Liquiditätsmanagement geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Liquiditätsanlagen der Investmentgesellschaft mit dem Ziel, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Investmentgesellschaft sicherzustellen. Hierzu plant die Kapitalverwaltungsgesellschaft

■ Zeitpunkt und Höhe der Investitionen der Investmentgesellschaft in eingeschränkt liquide Vermögensgegenstände (Anteile an geschlossenen AIF) sowie

■ Zeitpunkt und Höhe der Auszahlungen an die Anleger (Ausschüttungen) unter Einhaltung bestimmter Grenzen ("Limite"). Limite werden nach Maßgabe des Platzierungs- und Einzahlungsverlaufs der Einlagen sowie nach Maßgabe der Rückflüsse aus den mit der Anlagetätigkeit erzielten Liquiditätsüberschüssen so gesetzt, dass die Investmentgesellschaft sowohl die Einlageverpflichtungen bei den geschlossenen AIF, an denen sie sich beteiligt, als auch ihre sonstigen Zahlungsverpflichtungen jederzeit fristgerecht erfüllen kann.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft berücksichtigt dabei den ihren Erfahrungen entsprechenden voraussichtlichen Umfang von Mittelabflüssen infolge der Ausübung gesetzlicher Widerrufsrechte von Verbrauchern, der Nichterfüllung der Einlageverpflichtung durch Anleger sowie der Ausschließung und infolge außerordentlicher gesetzlicher Kündigungsrechte von Anlegern (die stets einen wichtigen Grund voraussetzen).

Gesellschaftsvertrag und Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft gewähren den Anlegern darüber hinaus keine Rechte zur Rückgabe oder zum Umtausch von Anteilen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft überwacht die Mittelzu- und -abflüsse bei der Investmentgesellschaft und sorgt mit geeigneten Limiten dafür, dass die Investmentgesellschaft für unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf, insbesondere infolge von Widerrufen, Ausschließungen oder außerordentlicher Kündigungen von Anlegern in atypischem Umfang, eine angemessene Liquiditätsreserve vorhält.

Liquiditätsanlagen erfolgen nach dem Grundsatz der Risikomischung. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft führt im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang Stresstests (unter der Annahme normaler und außergewöhnlicher Liquiditätsbedingungen) durch, um Liquiditätsrisiken erkennen zu können.
Sonstige Fakten
Kapitalverwaltungsgesellschaft:
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft steuert nach Maßgabe der für das Liquiditätsmanagement geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Liquiditätsanlagen der Investmentgesellschaft mit dem Ziel, die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Investmentgesellschaft sicherzustellen. Hierzu plant die Kapitalverwaltungsgesellschaft

■ Zeitpunkt und Höhe der Investitionen der Investmentgesellschaft in eingeschränkt liquide Vermögensgegenstände (Anteile an geschlossenen AIF) sowie

■ Zeitpunkt und Höhe der Auszahlungen an die Anleger (Ausschüttungen) unter Einhaltung bestimmter Grenzen („Limite“). Limite werden nach Maßgabe des Platzierungs- und Einzahlungsverlaufs der Einlagen sowie nach Maßgabe der Rückflüsse aus den mit der Anlagetätigkeit erzielten Liquiditätsüberschüssen so gesetzt, dass die Investmentgesellschaft sowohl die Einlageverpflichtungen bei den geschlossenen AIF, an denen sie sich beteiligt, als auch ihre sonstigen Zahlungsverpflichtungen jederzeit fristgerecht erfüllen kann.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft berücksichtigt dabei den ihren Erfahrungen entsprechenden voraussichtlichen Umfang von Mittelabflüssen infolge der Ausübung gesetzlicher Widerrufsrechte von Verbrauchern, der Nichterfüllung der Einlageverpflichtung durch Anleger sowie der Ausschließung und infolge außerordentlicher gesetzlicher Kündigungsrechte von Anlegern (die stets einen wichtigen Grund voraussetzen). Gesellschaftsvertrag und Anlagebedingungen der Investmentgesellschaft gewähren den Anlegern darüber hinaus keine Rechte zur Rückgabe oder zum Umtausch von Anteilen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft überwacht die Mittelzu- und -abflüsse bei der Investmentgesellschaft und sorgt mit geeigneten Limiten dafür, dass die Investmentgesellschaft für unvorhergesehenen Liquiditätsbedarf, insbesondere infolge von Widerrufen, Ausschließungen oder außerordentlicher Kündigungen von Anlegern in atypischem Umfang, eine angemessene Liquiditätsreserve vorhält. Liquiditätsanlagen erfolgen nach dem Grundsatz der Risikomischung.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft führt im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang Stresstests (unter der Annahme normaler und außergewöhnlicher Liquiditätsbedingungen) durch, um Liquiditätsrisiken erkennen zu können.
Kurzbeschreibung

Mit dem vorliegenden Zeichnungsangebot BVT Zweitmarktportfolio II erhalten Anleger die Gelegenheit zu einem breit gestreuten Engagement am Zweitmarkt für Geschlossene Immobilienbeteiligungen "aus einer Hand". Hierzu investiert der BVT Zweitmarktportfolio II das eingebrachte Anlegerkapital nach festgelegten Anlagebedingungen in mindestens zwei Spezial-AIF (Alternative Investmentfonds für professionelle und semi-professionelle Anleger), die das Investitionskapital ihrerseits zum sukzessiven Aufbau eines diversifizierten Portfolios von Immobilienbeteiligungen, die so genannten Zielgesellschaften, durch Erwerb solcher Beteiligungen am Zweitmarkt verwenden.

Zu Beginn steht noch nicht fest, in welche konkreten Anlageobjekte investiert werden soll (Blind Pool). Die Investmentgesellschaft hat mit dem BVT Zweitmarkt Büro II und dem BVT Zweitmarkt Handel II bereits zwei Spezial-AIF als Zielinvestmentvermögen aufgelegt, die aus Sicht der Kapitalverwaltungsgesellschaft für eine Beteiligung geeignet sind. Hierbei investiert der BVT Zweitmarkt Büro II in Zielgesellschaften, deren Immobilien überwiegend, d. h. zu mehr als 50% der vermietbaren Flächen, in der Nutzungsart "Büro" angesiedelt sind. Der BVT Zweitmarkt Handel II hingegen verwendet sein Anlagekapital zum Erwerb von Anteilen an Zielgesellschaften, deren Immobilien überwiegend, d. h. zu mehr als 50% der vermietbaren Flächen, die Nutzungsarten Einzelhandel, Logistik, Wohnen und Serviceimmobilien aufweisen.

Bei prognosegemäßem Verlauf wird das von den Anlegern eingesetzte Kapital durch die jährlichen Ausschüttungen der Investmentgesellschaft bis zum Ende des Jahres 2034 zurückgeführt sein. Die Investmentgesellschaft hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2034, nach der sie bei prognosegemäßem Verlauf aufgelöst und ihr restliches Vermögen verwertet wird.

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Marktsituation
Geschlossene Beteiligungen sind in ihrem engeren Wortsinn "geschlossen": Die systemimmanente, langfristige Bindung des Zeichners an sein Investment bietet den Anlegern nur wenig Möglichkeiten, kurzfristig auf Veränderungen der eigenen finanziellen Verhältnisse oder Lebensumstände zu reagieren. Zwar können die Vertragsbedingungen im Einzelfall vorzeitige Möglichkeiten zur Kündigung einer Beteiligung für bestimmte Ausnahmesituationen (Krankheit, Arbeitslosigkeit etc.) vorsehen, der Großteil der Zeichner ist jedoch grundsätzlich bis zum Ende der Laufzeit an diese gebunden.
Mit dieser Bindung wollten und wollen sich nicht alle Anleger abfinden - deshalb wurde 1998 die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG als von Initiatoren geschlossener Beteiligungen unabhängige Handelsplattform gegründet.

Einen alternativen Handelsplatz bietet die Deutsche Zweitmarkt AG, die seit ihrer Gründung im Jahr 2006 unter der Dachmarke ?Zweitmarkt.de? insgesamt über zwei Milliarden Euro Nominalkapital vermittelt hat. Dazu gesellten sich mit den Jahren mehrere von Initiatoren geschlossener Beteiligungen abhängige Plattformen. Seit Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 waren - parallel zu den rückläufigen Platzierungszahlen am Erstmarkt - auch die Umsätze an den Zweitmärkten zunächst zurückgegangen.

Mehrere von Initiatoren geschlossener Beteiligungen abhängige Marktplätze wurden deshalb in den Folgejahren eingestellt. Für Akteure am Zweitmarkt bedeutet dies aber nicht zwingend einen Nachteil, da durch die Konzentration der Aktivitäten auf weniger Plattformen eine höhere Marktdurchdringung möglich ist und sich somit die Transparenz der Kursfindung tendenziell erhöht.

Inzwischen erholen sich die Umsätze an den Zweitmarktbörsen wieder deutlich: Im Jahr 2019 konnte die Fondsbörse Deutschland gemeinsam mit der von ihr Anfang 2015 übernommenen Deutsche Zweitmarkt AG ein gehandeltes Nominalkapital von 285 Mio. Euro bei einem Durchschnittskurs über alle Assetklassen von rund 75,7% verzeichnen Immobilienfonds erreichten im Dezember 2019 einen Durchschnittskurs von 106% und waren für fast 70% der Umsätze verantwortlich.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption
Die Investmentgesellschaft ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft, deren Einkünfte nach den allgemeinen steuerlichen Vorschriften einheitlich und gesondert (§ 180 Abs.1 Nr.2 AO) ermittelt und festgestellt werden.

Aufgrund der geplanten Anlagen in vorwiegend gewerblich tätige Unternehmen wird davon ausgegangen, dass die Tätigkeit der Investmentgesellschaft als Gewerbebetrieb qualifiziert wird (§ 15 Abs. 3 Nr.1 EStG). Darüber hinaus besteht ein sogenanntes "Gepräge" im Sinne von § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG.

Da nach § 1 EStG nur natürliche Personen einkommensteuerpflichtig (bzw. Kapitalgesellschaften körperschaftsteuerpflichtig) sind, fällt bei der Investmentgesellschaft Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer nicht an. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG werden die Einkünfte der Investmentgesellschaft den Gesellschaftern zugerechnet, die als sogenannte Mitunternehmer anzusehen sind. Die Gesellschafter erzielen gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Die Anleger beteiligen sich über einen Treuhänder, der als Kommanditist in das Handelsregister eingetragen wird (Treuhandkommanditist). Der Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft bestimmt, wie in § 152 Abs. 1 Satz 3 KAGB angeordnet, dass Anleger, die mittelbar über den Treuhandkommanditisten an der Investmentgesellschaft beteiligt sind (Treugeber), im Innenverhältnis der Investmentgesellschaft und der Gesellschafter zueinander die gleiche Rechtsstellung wie ein unmittelbar beteiligter Kommanditist haben.

Die Treugeber verfügen insbesondere über die Vermögens-, Gewinn- und Verlustbeteiligung sowie über die Kontroll- und Stimmrechte eines unmittelbar beteiligten Kommanditisten. Der Treuhandvertrag bestimmt, dass der Treuhandkommanditist den Weisungen der Treugeber unterworfen ist, soweit die Treugeber diese Rechte nicht selbst ausüben. Jeder Anleger kann jederzeit verlangen, unmittelbar Kommanditist der Investmentgesellschaft zu werden. Den Anlegern werden daher bei prognosegemäßem Verlauf Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zugerechnet. Einkünfte der Investmentgesellschaft

Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt durch Bestandsvergleich und wird aus dem alljährlich aufzustellenden handelsrechtlichen Jahresabschluss unter Berücksichtigung der steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften abgeleitet. Auf Ebene der Investmentgesellschaft werden prognosegemäß im Wesentlichen Einnahmen aus erworbenen Anteilen erzielt, welche in der Rechtsform einer Personengesellschaft gewerblich tätig sind. Das bedeutet, dass diese Zielinvestmentvermögen ihren Anteilsinhabern Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Beteiligungen an Personengesellschaften) vermitteln, welche auf Ebene der Investmentgesellschaft insgesamt als gewerbliche Einkünfte behandelt werden.
Beteiligungsobjekt
Zu Beginn steht noch nicht fest, in welche konkreten Anlageobjekte investiert werden soll. Die Investmentgesellschaft erwirbt im Umfang von mindestens 30% des investierten Kapitals Anteile an dem durch die derigo GmbH & Co. KG verwalteten inländischen geschlossenen Spezial-AIF BVT Zweitmarkt Büro II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG (BVT Zweitmarkt Büro II) und ebenfalls im Umfang von mindestens 30% des investierten Kapitals Anteile an dem durch die derigo GmbH & Co. KG verwalteten inländischen geschlossenen Spezial-AIF BVT Zweitmarkt Handel II GmbH & Co. Geschlossene Investment KG (BVT Zweitmarkt Handel II).

Der BVT Zweitmarkt Büro II erwirbt im Umfang von mindestens 60% des investierten Kapitals Anteile an geschlossenen AIF sowie Beteiligungen an Unternehmen und Objektgesellschaften, die überwiegend (d. h. zu mehr als 50% der vermietbaren Fläche) in Immobilien mit der Nutzungsart Büro investieren. Der BVT Zweitmarkt Handel II erwirbt im Umfang von mindestens 60% des investierten Kapitals Anteile an geschlossenen AIF sowie Beteiligungen an Unternehmen und Objektgesellschaften, die überwiegend, (d. h. zu mehr als 50% der vermietbaren Fläche), direkt oder indirekt in Einzelhandels-, Logistik-, Wohn- oder Serviceimmobilien investieren.

Informationen zum Initiator: BVT

Kompetenz in Sachwertanlagen. Seit 1976

Die BVT Unternehmensgruppe mit Sitz in München und Atlanta sowie Büros in Berlin und Köln erschließt als bankenunabhängiger Asset Manager seit über 40 Jahren deutschen Privatanlegern und institutionellen Investoren die vielfältigen Chancen internationaler Sachwertinvestitionen. Im Fokus stehen die Bereiche Immobilien USA und Deutschland sowie Energie und Multi Asset-Konzepte. Die BVT verfügt mit der derigo GmbH & Co. KG über eine eigene Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). 

BVT in Zahlen:

  • 1976 gegründet
  • > 200 Fonds
  • über 6,8 Milliarden EUR Gesamtinvestitionsvolumen
  • über 3,5 Milliarden EUR Assets under Management
  • über 70.000 Anleger

Inhabergeführt und bankenunabhängig
Mit über 48 Jahren US-Immobilienerfahrung, eigenen Büros in den USA und einem hauseigenen US-Steuerservice ist BVT ein starker und zuverlässiger Investitionspartner

Das Portfolio der BVT umfasst aktuell über 40 Objekte in den USA. Darüber hinaus wurden bis dato über 40 Fonds mit insgesamt mehr als 100 Objekten aufgelöst.

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Stand: 02.2024

Wichtiger Hinweis
Die Informationen zu diesem Angebot beruhen auf den Angaben des Initiators und sind von uns nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft worden, keine Gewähr für Übertragungsfehler. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der jeweilige Emissionsprospekt, WAI, VIB usw.. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.