BVT Zweitmarktfonds – Steuerliche Sicherheit und Renditeoptimierung Immobilien-
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BVT Zweitmarktfonds – Steuerliche Sicherheit und Renditeoptimierung Immobilien-
vom 25.05.2022
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Immobilien-Zweitmarktfonds werden aus steuerlichen Gründen oftmals als vermögensverwaltend konzipiert. Veräußerungsgewinne sollen so nach einer Immobilien-Haltedauer von mindestens 10 Jahren steuerfrei vereinnahmt werden können. Realistisch betrachtet dürfte allerdings keiner dieser Fonds tatsächlich in den Genuss steuerfreier Veräußerungsgewinne kommen.

Wir befinden uns aktuell (und mit großer Wahrscheinlichkeit auch noch länger) in einer Marktphase verstärkter, aktiver Objektvermarktung. Zahlreiche Zielfonds sind im Begriff, ihre Fondsimmobilien zu verkaufen, um die darin gebundenen, stillen Reserven zu heben. Die BVT Zweitmarktfonds haben hiervon bereits mehrfach profitiert. Beispielhaft zeigen das die jüngsten Exits des Spezial-AIF "BVT Büro Zweitmarkt II" mit Rückflüssen aus Immobilienverkäufen in Höhe von 179,5 % und 219 % bezogen auf das jeweilige nominale Eigenkapital.
Vor diesem Hintergrund wird die tatsächliche Immobilien-Haltedauer eines (vermögensverwaltenden) Zweitmarktfonds in vielen Fällen die Mindestdauer von 10 Jahren nicht erreichen. Ob ursprünglich als "private Vermögensverwaltung" konzipierte Zweitmarktfonds diese steuerliche Qualifizierung auch weiterhin behalten können, wird damit ebenfalls mehr als fraglich. Erste Zweitmarktfonds wurden bereits von der Finanzverwaltung genauer untersucht. Hierbei wurde der Status der "privaten Vermögensverwaltung" aberkannt und der Fonds stattdessen als "Gewerbebetrieb" umqualifiziert.

Die BVT-Zweitmarktfonds wurden ganz bewusst von Beginn an als "Gewerbebetrieb" konzipiert. Dahinter steht die Zielsetzung, eine steuersichere Anlage zu schaffen, die die Rendite optimiert, anstatt nur zu versuchen die Steuer möglichst gering zu halten. Insbesondere sollten auch alle Möglichkeiten zur Ausübung eines aktiven Portfoliomanagements offengehalten werden. So sind alle BVT-Zweitmarktfonds in der Lage, Zielfonds-Anteile auch nach kürzerer Haltedauer unbesorgt veräußern zu können, etwa um zusätzliche Renditepotenziale auszuschöpfen oder um auf neue Erkenntnisse und Rahmenbedingungen situativ reagieren zu können.
Fazit: Mit gewerblich konzipierten BVT-Zweitmarktfonds beruhigt investieren!

Über diesen Hyperlink finden Sie Informationen zu: BVT Zweitmarktportfolio II

Quelle: bvt