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Finfluencer beeinflussen die Kapitalmärkte
vom 25.06.2024
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Finfluencer beeinflussen die Kapitalmärkte
Sind die neuen Regeln notwendig?


In allen Fragen des Lebens und der Gesellschaft sind Influencer anzutreffen. Das gilt auch für die Kapitalmärkte und Finanzprodukte. Ob dies ein Vorteil oder Nachteil für die Follower von Finfluencern, also von auf Finanzthemen spezialisierten Influencern ist, hängt vom Einzelfall ab.

Das Erklären und Näherbringen von Finanzthemen ist grundsätzlich positiv. Mehr Verständnis für private Altersvorsorge oder Vermögensaufbau ist nicht nur wünschenswert, sondern angesichts geringer staatlicher Renten notwendig.

Doch wer sind die Finfluencer und welche Kenntnisse und Erfahrungen haben sie? Das ist bei der großen Bandbreite an Inhalten nicht einfach zu beantworten. Aufgrund der hohen und steigenden Zahl von Finfluencern haben sich verschiedene Wissenschaftler mit dem Thema beschäftigt. Die überwiegende Mehrheit ist männlich. Von der neutralen Information über das Funktionieren der Wirtschaft und der Kapitalmärkte über die Empfehlung von Wertpapieren bis zum Produktverkauf oder dem Angebot von Dienstleistungen wie z.B. kostenpflichtigen Finanzcoachings ist alles im Internet oder auf Social Media zu finden. Finfluencer sind oft nicht neutral, da sie von Produktanbietern oder Maklern gesponsert werden und Provisionen oder andere Vorteile erhalten.

Finfluencer richten zum Teil erheblichen Schaden an, da sie risikoreiche Anlageprodukte und -strategien wie z.B. Kryptowährungen, Options- Differenzgeschäfte empfehlen. Die Empfänger der Empfehlungen verfügen aber über sehr unterschiedliche Erfahrungen und Kenntnisse und können daher riskante Strategien und Werte nicht richtig einordnen. Das führt zur Frage einer etwaigen Haftung und Regulierung.

Wie sind Empfehlungen im Internat und auf Social Media-Kanälen einzuordnen? Handelt es sich um Anlageberatung oder Anlagevermittlung? Welche Qualifikation oder Lizenz ist dafür erforderlich? Auch die Bafin beschäftigt sich mit diesen Fragen, hat aber noch keine Antwort darauf gefunden. Speziell auf Finfluencer bezogene Regelungen gibt es in Deutschland noch nicht. Allgemein gibt es aber für Influencer schon Grenzen. Das Wettbewerbsrecht greift genauso wie das Urheberrecht und Markenrechte. Kommerzielle Kommunikation muss als solche gekennzeichnet und von anderen Inhalten getrennt werden.

Die EU-Kommission hat in ihrem Entwurf für eine EU-weite Kleinanlegerstrategie auch das Thema Finanzinfluencing bzw. Finfluencer aufgegriffen, deren Wirken stärker kontrolliert werden soll. So sollen Produktanbieter bzw. Wertpapierfirmen, die Finfluencer für Werbung bezahlen, dafür die Verantwortung tragen, dass die Regeln eingehalten werden. Konkrete Ansatzpunkte für gesetzliche Regeln gibt es noch nicht. Möglich wäre eine Einbeziehung der Werbung von Finfluencern in das europäische Gesetz über digitale Dienste. Möglich wäre auch die Definition von Influencern als eigenständige Berufskategorie wie in Frankreich seit dem vergangenen Jahr. Alle Aktivitäten von Influencern, die sich an ein französisches Publikum wenden, sind vertraglich festzuhalten. Die Anbieter müssen in Frankreich sitzen oder einen Repräsentanten in einem EU-Land bestimmen. So soll die grundsätzliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen möglich gemacht werden. Für bestimmte Produkte wie z. B. Kryptowährungen darf in Frankreich nicht mehr geworben werden.

Finfluencer agieren in Deutschland aktuell noch in einem Graubereich. Das gilt für die gesamte EU mit Ausnahme von Frankreich. Aufgrund der möglichen erheblichen Schäden sollten in der EU einheitliche Regelungen geschaffen werden, die das Wettbewerbsrecht, Urheber- und Markenrechte z. B. durch Ergänzungen im EU-Gesetz für digitale Dienste ergänzen. Wer Werbung in Auftrag gibt und bezahlt, haftet für die Inhalte.

Quelle: IC Consulting GmbH