Dubai Direkt Fonds III - Allgemeine Informationen
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DFI Wohnen 2
Kategorie: 1. AIF Genehmigung
Emittent: DFI


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Dubai Direkt Fonds III
Status: platziert Mindestanlage: EUR 10.000 Emissionshaus: quickfunds
Achtung, dieser Fonds ist geschlossen

Projektdaten Investitionen
Ausschüttung Kennzahlen Analysen

*** Sommerspecial ***
Sie erhalten bei vielen Beteiligungen das Agio komplett erlassen,
häufig dazu sogar noch einen zusätzlichen Bonus.
Fragen Sie uns! (Zustimmung des Initiators erforderlich)

Stammdaten
Beteiligung Dubai Direkt Fonds III
Emittent quickfunds
Kategorie k. A.
Agio 3.00 %
Währung EUR
Status platziert
Verfügbar seit 09.05.2008
Substanzquote 84,20%
Fremdkapitalquote 0%
Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Fakten

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Natürlich können Sie uns auch gerne telefonisch unter der Rufnummer 09721 304 333 erreichen
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Zeichnungsunterlagen

Kurzbeschreibung

Die DUBAI DIREKT FONDS III GmbH & Co. KG bietet Anlegern die Möglichkeit, sich über eine Kommanditbeteiligung an einem Immobilienfonds in Dubai zu beteiligen. Die Gesellschaft hat als wichtigsten Tätigkeitsbereich die Investition in Wohnimmobilien in Dubai. Der Fonds plant 230 Eigentumswohnungen von der Gesellschaft DAMAC Properties zu erwerben, wobei das Kommanditkapital in vier verschiedenen Gebäuden zu maximal je 130 Wohneinheiten investiert werden soll. Die Gebäude bzw. die Eigentumswohnungen befinden sich mindestens in einem abgeschlossenen Planungsstadium.

Die Auswahl der Wohneinheiten obliegt der Geschäftsleitung der Komplementärin. Es wird zur Projektrealisierung kein unbeplanter Grund und Boden erworben. Die Wohneinheiten werden durch den Projektentwickler DAMAC Properties übergeben. Die Wohnungen werden von DAMAC Properties mit einer teilweisen Vermietungsgarantie an die Gesellschaft verkauft. Zwischen Kauf der Wohnimmobilien und planmäßiger Auflösung der Fondsgesellschaft am 31.12.2010 findet (maximal 25% des Investitionskapitals) weiterer Immobilienhandel statt.

Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht mit der aktiven Umsetzung des Vorhabens begonnen. Das Projekt ist der einzige Tätigkeitsbereich des Emittenten.

Die Gesellschaft endet planmäßig am 31.12.2010. Die Komplementärin kann maximal 3-mal bestimmen, dass die Dauer der Gesellschaft sich jeweils um den Zeitraum von bis zu 12 Monaten verlängert. Darüber hinaus kann die Komplementärin bestimmen, dass die Dauer der Gesellschaft sich verlängert, bis das letzte Investitionsobjekt veräußert worden ist.

Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf
Einzahlung: 100% plus 5% Agio innerhalb von 14 Tagen nach Unterschrift der Beitrittserklärung Ausschüttung: Geplante 5,0% Ausschüttung am 30.06.2009 sowie geplante 7,0% am 31.12.2009, jeweils bezogen auf das eingezahlte Kapital (ohne Agio). Diese Angabe steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesellschafterversammlung keinen anderweitigen Beschluss fassen wird. Die Ausschüttungen sind teilweise durch eine Mietgarantie der Projektgesellschaft DAMAC in Höhe von 7,0% vertraglich abgesichert. Verkauf: Nach der Prognoserechnung geht die Gesellschaft von einer Schlussausschüttung in Höhe von geplanten 18% des Gesamtkommanditkapitals aus. Zusätzlich erfolgt eine 50% Gewinnbeteiligung der prognostizierten kumulierten Bilanzergebnisse unter Berücksichtigung der effektiven Beteiligungsdauer sowie Rückzahlung des Kommanditkapitals.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption
Nach den Regelungen des bis zum 31.12.2008 wirkenden aktuellen DBA´s mit den V.A.E. führt das Handeln der Fondsgesellschaft dazu, dass ihre Einkünfte in Dubai zu besteuern sind (in Dubai wird für den vorliegenden Fall z.Zt. keine Steuer erhoben). In Deutschland werden die Einkünfte steuerfrei gestellt, aber bei der Berechnung des individuellen Steuersatzes des Anlegers berücksichtigt (Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt). Die Rechtslage ab dem 01.01.2009 ist unbestimmt. Sollte es zu keiner Verlängerung des bestehenden oder zu keinem neuen Doppelbesteuerungsabkommen kommen, werden die Einkünfte der Fondsgesellschaft bzw. der Anleger ab dem 01.01.2009 der deutschen Besteuerung unterliegen. Das aktuelle Doppelbesteuerungsabkommen gilt insbesondere für die Einkommen-, die Körperschaft- und die Gewerbesteuer. Ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer besteht mit den V.A.E. nicht.


Wichtiger Hinweis
Die Informationen zu diesem Angebot beruhen auf den Angaben des Initiators und sind von uns nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft worden, keine Gewähr für Übertragungsfehler. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der jeweilige Emissionsprospekt, WAI, VIB usw.. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.