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Collectibles und Kunstgegenstände Sachwert einmal anders
vom 12.06.2023
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Dass Sachwerte Geldwerte schlagen, haben wir Ihnen an dieser Stelle schon häufiger mitgeteilt. In der Regel wird bei Sachwerten an Edelmetalle, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien gedacht. Aber auch wertvolle Sammlerstücke wie Oldtimer, Uhren oder Kunst können eine sinnvolle Diversifizierung des Portfolios darstellen.

Sammlerstücke, sogenannte Collectibles, sind Sachwerte, die heute mehr wert sind als zum Zeitpunkt ihres Kaufs. Allerdings ist die Auswahl der richtigen Collectibles von entscheidender Bedeutung. Der Einstiegspreis variiert je nach Collectible sehr. Hochwertige Spirituosen oder Comics sind sicherlich günstiger zu haben als Luxusuhren oder Oldtimer. Viele Collectibles sind umso wertvoller je unbenutzter sie sind, z.B. Designerhandtaschen oder Luxusuhren. Bei einigen Collectibles können Kosten für die sachgerechte Lagerung bzw. Unterhaltungskosten anfallen. Dies ist z.B. Wein oder auch Oldtimern der Fall. Diese Kosten können mitunter beträchtlich sein.

Einige Investments lassen sich jedoch mit der Nutzung des Investmentgegenstands und der Förderung von Kunst und Kultur vereinen. So können hochwertige Streichinstrumente an junge Künstlerinnen und Künstler vermietet werden. Der finanzielle Ertrag entsteht dann einerseits durch die Miete und andererseits durch die Wertsteigerung. Außerdem dient es der Talentförderung. Collectibles unterliegen Trends und müssen nicht zwangsläufig eine Wertsteigerung erfahren. So könnte es sein, dass z.B. ein hochwertiger Perserteppich nicht im Wert steigt, sondern fällt, weil der Markt nicht mehr vorhanden ist.

Kunstinvestments können direkt erworben werden, sind (sofern international gehandelt) völlig währungsunabhängig und bei einem Verkauf ist der Ertrag steuerfrei, wenn sie länger als ein Jahr im Bestand sind. Anleger verfügen in der Regel nicht über die entsprechenden Fachkenntnisse und sollten daher die Expertise von Fachleuten in Anspruch nehmen. Neben der Erfahrung sind vor allem Transparenz in der Bewertung, Fachkompetenz, Handelslogistik und Handelsdynamik essentielle Voraussetzungen. Der Markt besteht aus vielen Teilbereichen, von digitalen Kunstwerken in Form von NFTs über Fotografien bis zu Werken der Alten Meister.

Die Fotografie ist eine neuere Kunstform. Viele Fotografien werden in mehreren Exemplaren, in sogenannten Editionen, herausgegeben, was die Wertermittlung erleichtert, denn dadurch sind Marktbewegungen und Verkäufe nachvollziehbar. Besonders attraktiv sind die günstigen Einstiegspreise. Einige Kunsthandelshäuser bieten einen Rundumservice mit fachgerechter Lagerung, Versicherung und Management des Portfolios an. Diese verfügen in der Regel über ein weltweites Netzwerk von Künstlern, Galeristen, Kuratoren, Vertriebspartnern und Auktionshäusern.

Insbesondere der Bereich „Post War & Contemporary Art“ (zeitgenössische Kunst) hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr positiv entwickelt. In den letzten 20 Jahren konnte eine Wertsteigerung von 10,71% erreicht werden. Der MSCI World zeigte im gleichen Zeitraum eine Performance von 7,74% und der DAX von 6,33%. Kunst wird vom Staat gefördert und steuerlich begünstigt. So können Kunstgegenstände als „andere Wirtschaftsgüter“ nach §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei verkauft werden.

Auch im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind gemäß §13 Abs. 1 Nr. 2b ErbStG Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive steuerlich begünstigt. Sie können unter Umständen teilweise oder sogar ganz von der Erbschaftsteuer befreit werden. Dies wird als „kleine Kunstbefreiung“ bzw. „große Kunstbefreiung“ bezeichnet. Um diese Vorteile nutzen zu können, müssen die Kunstwerke bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundvoraussetzung jeder Steuerbefreiung ist, dass die Erhaltung der Kunstgegenstände aufgrund ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte und Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt. Gegebenenfalls ist hierfür ein entsprechendes Gutachten vorzulegen.

Außerdem müssen die jährlichen Kosten, die aufgrund des Kunstgegenstands anfallen, die erzielten Einnahmen übersteigen. Es muss also folglich eine dauerhafte „Unrentabilität“ vorliegen. Der Gegenstand muss für die Forschung zugänglich und für die allgemeine Besichtigung, z.B. in einem Museum, freigegeben sein. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird Kunst bis zu 60% von der Erbschaftsteuer befreit. Dieser Fall wird als „kleine Kunstbefreiung“ bezeichnet.

Wenn der Erbe bzw. der Beschenkte zusätzlich bereit ist, den Gegenstand den geltenden Bedingungen der Denkmalpflege zu unterstellen und der Gegenstand seit mindestens 20 Jahren im Besitz der Familie ist oder der Gegenstand im Verzeichnis national wertvollen Kulturguts eingetragen ist, kann der Gegenstand sogar vollständig erbschaft- bzw. schenkungsteuerfrei sein. Bei Sammlungen kommt es immer auf das einzelne Kunstwerk an. Wenn beispielsweise bei einer Sammlung von 10 Kunstwerken eines nicht die Voraussetzungen für die „große Kunstbefreiung“ erfüllen würde, wäre die Übertragung der restlichen 9 Kunstwerke trotzdem zu 100% steuerfrei. Lediglich das eine Kunstwerk würde dann unter die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer fallen.

Die Haltefrist beträgt 10 Jahre, d.h. wenn innerhalb von 10 Jahren nach dem Erb- oder Schenkungsfall der Kunstgegenstand verkauft wird, kann die Steuerbefreiung rückwirkend aufgelöst werden.

Collectibles und Kunstgegenstände bieten eine sinnvolle Möglichkeit der Vermögensdiversifikation. Sie sind börsenunabhängig, können jedoch Trends unterliegen. Einen geregelten Markt gibt es nicht. Die Transparenz hängt vom jeweiligen Teilsegment des Kunstmarktes ab und ist unterschiedlich hoch. Es empfiehlt sich, das zu investierende Kapital möglichst breit zu streuen und sich fachkundigen Rat einzuholen. So kann das Risiko eines Wertverlusts oder einer nicht stattfindenden Wertsteigerung reduziert werden.

Der Kunstmarkt, gerade im Bereich der Fotografie, hat sich in den letzten Jahrzehnten bezüglich der Transparenz, Handelbarkeit, Bewertung und Wertentwicklung sehr positiv entwickelt. Es können mit Investments mittel- und langfristig attraktive Renditen erzielt werden. Kunst eignet sich sehr gut, um größere bzw. große Vermögenswerte steuerfrei oder zumindest steuerbegünstigt auf die nächste Generation übertragen zu können. Allerdings sind die oben genannten und skizzierten Voraussetzungen einzuhalten. Für eine steuerfreie Übertragung muss die Kunst unter anderem mehr als 20 Jahre im Besitz der Familie gewesen sein. Daher ist eine frühzeitige Vorausplanung sinnvoll.










Quelle: IC Consulting GmbH