Das EU-Vermögensregister kommt - Ist das Ziel der gläserne Bürger?
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Das EU-Vermögensregister kommt - Ist das Ziel der gläserne Bürger?
vom 19.04.2024
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Bereits 2021 wurde das EU-Vermögensregister beschlossen. Bis heute ist es in der öffentlichen Wahrnehmung aber beinahe unbemerkt geblieben. Eine Berichterstattung in den Medien findet nahezu nicht statt.

Das Vermögensregister soll offiziell der Kriminalitätsbekämpfung im Bereich der Geldwäsche und dem Terrorismus dienen. Allerdings ist es auch ein komplexes Kontrollinstrument, das den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit bietet, auf die Finanz- und Vermögensdaten der Bürger zuzugreifen und so eine EU-weite Bemessung und Versteuerung des Besitzes sowie der Gewinne von vermögenden Bürgern zu ermöglichen. Insofern Die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) soll künftig auf Informationen zu wirtschaftlichem Eigentum, Bankkonten, Grundstücken und Immobilienregistern zugreifen können. Bei Verdacht können Konten gesperrt, Hausdurchsuchungen angeordnet oder Unterlagen angefordert werden. Noch in 2024 soll die neue Behörde in ihrem Amtssitz in Frankfurt/Main die Arbeit aufnehmen und ab 2027 voll funktionsfähig sein. Jeder EU-Mitgliedsstatt wird eine zentrale Meldestelle (Financial Intelligence Unit: FIU) einrichten, die im Auftrag der AMLA Finanztransaktionen beobachtet und untersucht. Die Kooperation zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden soll so gestärkt werden.

In Deutschland soll ab sofort das neue Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) aufgebaut werden, voraussichtliche Kosten ca. EUR 621 Millionen. Es werden 1.700 neue Mitarbeiter benötigt. Der Hauptsitz wird sich in Köln, mit einer Nebenstelle in Dresden, befinden. 

Die FIU, die derzeit noch eine Spezialeinheit des Zolls ist, sowie die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung sollen 2025 in das BBF überführt werden. Aktuell werden Finanzkriminalitäts- und Geldwäschefälle von den Landeskriminalämtern, dem BKA oder dem Zoll bearbeitet. Durch das BBF könnte es zu einem Kompetenzgerangel kommen. Ob ein neues zentrales „Superamt“ wirklich zu einer einheitlichen und gebündelten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus führt, bleibt abzuwarten. 

Im Vermögensregister sind alle Werte über EUR 200.000 einzutragen. Das gilt nicht nur für Sparkonten oder Aktiendepots, sondern auch für Yachten oder Kunstgegenstände. Jeder Vermögensgegenstand ab EUR 200.000 ist anzugeben. Zuwiderhandlungen werden nach noch nicht im Detail bekannten Regelungen geahndet werden.

Bargeldtransaktionen sind künftig auf maximal EUR 10.000 beschränkt. Ab EUR 3.000 sind die Daten der Käufer für spätere Rückverfolgungszwecke zu ermitteln und zu überprüfen.

Die Vorschriften zum wirtschaftlichen Eigentum werden vereinheitlicht und dahingehend geändert, dass das wirtschaftliche Eigentum zukünftig auf den beiden Komponenten Eigentum und Kontrolle beruht. Es erscheint aber zweifelhaft, ob kriminelle Organisationen deshalb die tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten freiwillig nennen werden.

Durch das EU-Vermögensregister wird es zu einer EU-weiten Vernetzung von Daten kommen. Erstmals werden nicht nur Finanz- und Steuerdaten zusammengeführt, sondern auch Kraftfahrzeugdaten oder Daten aus dem Melde- und Waffenregister. Alle Daten werden EU-weit nach denselben Regeln bereitgestellt. Einsichtsrechte in diese Register werden nicht nur Gerichte und Behörden erhalten, sondern voraussichtlich auch im Einzelfall bei berechtigtem Interesse Universitäten, NGOs oder einzelne Personen. Offiziell dient das Vermögensregister der Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus. Die Vernetzung der Daten wird voraussichtlich aber auch zu höheren Steuereinnahmen führen. In Deutschland gibt es die Transparenz und Kontrolle für Unternehmen und Immobilien bereits, nicht aber für Kunstgegenstände und sonstiges Vermögen.

Quelle: IC Consulting GmbH