Bei einer Verwahrstelle handelt es sich um eine behördlich beaufsichtigte Einrichtung, welche von der KVG zu beauftragen ist. Aufgabe der Verwahrstelle ist es, unabhängig von dem separaten
Portfolio- und Risikomanagement der KVG die Interessen der
Anleger zu wahren. Ihr obliegt u.a. die Überprüfung der Eigentumsverhältnisse bezüglich der Vermögensgegenstände des
Investmentfonds und die Führung eines stets aktuellen Bestandsverzeichnisses. Daneben überwacht sie die Zahlungsströme des
Investmentfonds.
Quelle: Deutsche Finance