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1001 Glossarbegriffe

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  Investmentfonds

Als Begriffsdefinition nach deutschem Recht "Sondervermögen". Das Sondervermögen wird von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet und von einer von ihr unabhängigen Depotbank verwahrt. Der Begriff Sondervermögen besagt, dass es streng getrennt vom eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft zu halten ist. Bei Investmentfonds wird das mit einem einzelnen Wertpapier verbundene Risiko dadurch vermindert, dass viele verschiedene Wertpapiere gekauft werden. Wenn sich unter 100 Wertpapieren eines weniger gut entwickelt, beeinflusst es die Performance der Anlage weniger, als wenn es die einzige Geldanlage wäre.
 

Was ist ein Investmentfonds?

Anleger haben oft das Problem, dass sie keine Zeit, Geduld oder den willenhaben und / oder nicht die Möglichkeit haben, sich selbst über Wertpapiere zu informieren und sich ständig um ihre Kapitalanlagen zu kümmern.

Vor weit mehr als  100 Jahren kamen die Erfinder des Investment-Prinzips auf die Idee, zunächst einmal das Geld vieler Anleger zu sammeln.  Was in den Anfängen eher als Investmentclub angefangen hatte, ist heute hoch professionell geregelt..

Die Investmentfonds werden von speziellen Investmentfirmen, auch Kapitalanlagegesellschaften, sog. KAGs genannt, gegründet und anschließend jahrzehntelang verwaltet. Sparer können sich jeder Zeit an einem Investmentfonds beteiligen. Sie zahlen einen bestimmten Geldbetrag an die KAG und erhalten im Gegenzug Fondsanteile auf einem Depotkonto gutgeschrieben.

Auf diese Weise können damit viele verschiedene Arten von Wertpapiere gekauft und ins Depot gelgt werden. Das Risiko wird durch diese breite Streuung (Diversifizierung) reduziert. Denn es ist unwahrscheinlich, dass alle Aktiengesellschaften oder alle Emittenten verzinslicher Wertpapiere gleichzeitig in Konkurs gehen. Somit ist ein Investmentfonds im Grunde nichts anderes als eine Kapitalsammelstelle. Der Anleger ist Miteigentümer am Vermögen des Investmentfonds, dass als Sondervermögen bezeichnet wird. Sollte eine Investmentgesellschaft Konkurs gehen, bleiben die Anlagegelder der Kunden geschützt.

Sparer können sich jederzeit an einem Investmentfonds beteiligen. Sie zahlen einen bestimmten Geldbetrag an eine Kapitalanlagegesellschaft  und erhalten im Gegenzug Fondsanteile auf einem Depotkonto gutgeschrieben. Damit genießen Anleger den besonderen Vorteil, ihren Geldbetrag breit über verschiedene Finanzmärkte streuen zu können und so die Risiken, die gewöhnlich mit dem Kauf einzelner Wertpapiere verbunden sind, auf ein Minimum zu reduzieren. Die von der KAG gekauften Wertpapiere bilden den Investmentfonds (oder auch kurz Fonds genannt). Der Anleger erhält über die Höhe seiner Beteiligung Anteile (die auch als Anteilscheine bezeichnet werden) an dem jeweiligen Investmentfonds.

Wie viele Anteile jemand bekommt, hängt vom eingezahlten Geldbetrag und dem Preis pro Anteil ab. Die Einzahlungssumme kann der Sparer frei bestimmen: Bei regelmäßiger, zum Beispiel monatlicher Anlage, akzeptieren die meisten Investmentgesellschaften Beträge ab 50 Euro. Bei Einmaleinzahlungen liegen die Grenzen normalerweise etwas höher – abhängig von der jeweiligen Gesellschaft zum Beispiel bei 500 oder 1.000 Euro.

 

Vorteil der Fondsanlage:

  • Breite Streuung des Kapitals
  • Professionelles Management
  • Problemloser Zugang zu ausländischen Finanzmärkten
  • Erwerb von Anteilsbruchstücken

Der erste Anteilspreis eines Investmentfonds wird von der KAG bestimmt. Hierzulande gibt es klare Regeln, dass Anteile zu Anfang nicht mehr als 50 Euro kosten dürfen. Für Fonds die im Ausland (z.B. Luxemburg) aufgelegt werden, gilt diese Regel nicht.

Für Investmentfonds gibt es in Deutschland ein eigenes Gesetz: das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften, kurz KAGG. Dieses gibt allen Unternehmen, die Fonds vertreiben wollen, sehr strenge Regeln vor. Beispielsweise müssen sämtliche Vermögenswerte eines Fonds strikt von den Wertpapierbeständen und dem sonstigen Besitz der Gesellschaften getrennt aufbewahrt werden. Im Gesetz werden Investmentfonds aus diesem Grunde auch als "Sondervermögen" der Investmentgesellschaften bezeichnet. Das bedeutet, dass das Kapital der Investment-Gesellschaft von den Einlagen der Anleger getrennt ist. Das wiederum ist wichtig im Fall eines Konkurses. Das Geld der Anleger ist durch die strikte Trennung nicht gefährdet.

Die permanente Kontrolle durch eine weitere Instanz, die so genannte Depotbank, schützt Anleger vor unerlaubten Wertpapierverkäufen oder heimlichen Barentnahmen. Die Depotbank ist für die Verwahrung ("Deponierung") des Fondsvermögens zuständig und muss außerdem sämtliche Kauf- und Verkaufstransaktionen der Manager überwachen.

 

Mit Hilfe von Investmentfonds erlangen auch Kleinanleger Zugang zu Märkten, in die sie allein gar nicht oder nur unter großen Mühen investieren könnten. Wer ist schon in der Lage, sich auf Dauer erfolgreich an südamerikanischen oder asiatischen Aktienbörsen zu engagieren. Dafür fehlt den meisten einfach das Gespür und die Möglichkeit. Auch beim Kauf und Verkauf südamerikanischer bzw. asiatischer Aktien werden Anleger gewöhnlich an Grenzen stoßen, da die Abwicklung von Wertpapierorders erhebliche Schwierigkeiten bereitet.

Demgegenüber kann sich prinzipiell jedermann an Investmentfonds beteiligen, die Aktien in Südamerika oder Asien kaufen. Auf diese Weise erhalten Sparer auch zu exotischen Aktienmärkten auf anderen Kontinenten Zugang.

 

Genau wie Aktien oder Anleihen sind auch Fondsanteile Wertpapiere, die eine Identifikations-Nummer besitzen. Die altbekannte Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) wurde im April 2003 durch die International Securities Identification Number (ISIN) abgelöst.

Quelle: BVI