Steor Vision Fund 2 - Allgemeine Informationen
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Steor Vision Fund 2
Status: platziert Mindestanlage: EUR 6.000 Emissionshaus:
Achtung, dieser Fonds ist geschlossen

Projektdaten Investitionen
Ausschüttung Kennzahlen Analysen

*** Sommerspecial ***
Sie erhalten bei vielen Beteiligungen das Agio komplett erlassen,
häufig dazu sogar noch einen zusätzlichen Bonus.
Fragen Sie uns! (Zustimmung des Initiators erforderlich)

Stammdaten
Beteiligung Steor Vision Fund 2
Emittent k. A.
Kategorie k. A.
Agio 0.00 %
Währung EUR
Status platziert
Verfügbar seit 15.12.2006
Substanzquote k. A.
Fremdkapitalquote k. A.
Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Fakten

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Natürlich können Sie uns auch gerne telefonisch unter der Rufnummer 09721 304 333 erreichen
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Zeichnungsunterlagen

Kurzbeschreibung
Bei diesem Beteiligungsangebot können sich Kapitalanleger, zunächst über die Steor Beteiligungstreuhand GmbH, als Gesellschafter an der Steor Vision Fund 2 GmbH & Co. KG beteiligen. Die Anleger haben spätestens ab 31.12.2009 die Möglichkeit, unter Auflösung des Treuhandvertrages in die direkte Kommanditistenstellung zu  wechseln. Die Fondsgesellschaft wird mit dem von Anlegern eingezahlten Kapital, soweit es für Investitionen zur Verfügung steht, "Private-Equity" und  Venture-Capital"-Investitionen im Südwesten Deutschlands tätigen. Es sollen also Beteiligungen an kleinen und mittelständischen, nicht börsennotierten Unternehmen erworben werden. Bei den Zielunternehmen wird es sich aus haftungsrechtlichen und steuerlichen Gründen in aller Regel um Kapitalgesellschaften handeln Desweiteren wird die Gesellschaft Rücklagen in Höhe von bis zu 50 % des Gesellschaftskapitals bei einer externen Vermögensverwaltung bilden, die sich überwiegend aus festverzinslichen Wertpapieren und in Euro notierenden Rentenfonds zusammensetzen wird.
Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von einem Kommanditisten erstmals ordentlich gekündigt werden zum 31.12.2028.
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf
Einzahung: Der Kapitalanteil wird durch Bareinlage entweder in einer Einmalzahlung oder ratenweise erbracht. Ein zusätzliches Aufgeld (Agio) wird nicht erhoben. Der Anleger kann während der gesamten Zahlungslaufzeit Sonderzahlungen auf seine Einlage vornehmen, die Dauer seiner Ratenzahlungsverpflichtung verkürzt sich dementsprechend. Zusätzlich kann jeder Anleger bei Beitritt zur Fondsgesellschaft eine einmalige Sonderzahlung ("Beitrittszahlung") in Höhe von maximal 20% der gezeichneten Einlagesumme leisten. Hierdurch verkürzt sich entsprechend die Ratenzahlungsverpflichtung, und der Anleger erhält darüber hinaus eine Gutschrift über den Betrag der Beitrittszahlung, so dass sich die Dauer der Ratenzahlungsverpflichtung nochmals um den gleichen Zeitraum verkürzt. Die Mindesteinlagesumme eines Anlegers beträgt EUR 6.000,00. Höhere Beteiligungen müssen jeweils ganzzahlig durch 100 teilbar sein. Ausschüttung: Erlöse aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft sollen grundsätzlich ausgeschüttet werden. Solche Erlöse werden nicht reinvestiert, wenn hierdurch die steuerliche Qualifizierung der Tätigkeit der Gesellschaft als "Private Vermögensverwaltung" gefährdet wird. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen werden frühestens 2014 erwartet, da einerseits bei geplantem Verlauf der Platzierung erst im Jahre 2009 Kapital in Beteiligungen investiert werden wird und andererseits eingegangene Beteiligungen mittel- bis langfristig gehalten werden sollen, so dass Rückflüsse frühestens nach 5-6 Jahren zu erwarten sind.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption
Nach der Konzeption der Fondsgesellschaft sind Einkünfte aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen grundsätzlich nicht einkommensteuerbar. Die Gesellschaft ist vermögensverwaltend und nicht gewerblich tätig. Die Erlöse aus dieser Art der Vermögensverwaltung sind daher grundsätzlich nicht steuerbar, sofern nicht ausnahmsweise eine Anschaffung und Weiterveräußerung einer Unternehmensbeteiligung innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr (§ 23 EStG) erfolgt oder die Unternehmensbeteiligung als "wesentliche Beteiligung" im Sinne des § 17 EStG gehalten wurde. Die Renditen der Anleger aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft könnten somit durch eine Besteuerung der Überschüsse aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen geschmälert werden, wenn die entsprechende Einkünftequalifizierung als "vermögensverwaltend" bzw. "nicht gewerblich", etwa durch eine Änderung der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung oder durch einen Fehler bei der Fondsverwaltung, wegfällt oder scheitert.
Finanzierung
Die Fondsgesellschaft wird unter Einsatz von Eigenkapital und nicht von Fremdkapital tätig.


Wichtiger Hinweis
Die Informationen zu diesem Angebot beruhen auf den Angaben des Initiators und sind von uns nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft worden, keine Gewähr für Übertragungsfehler. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der jeweilige Emissionsprospekt, WAI, VIB usw.. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.