Corona-Virus: Auswirkungen für die Namensschuldverschreibungen der Serie ZweitmarktZins
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Corona-Virus: Auswirkungen für die Namensschuldverschreibungen der Serie ZweitmarktZins
vom 20.03.2020

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Folgende Information erhielten wir von Asuco:

Nachfolgend stellt Asuco das Konzept der Namensschuldverschreibungen und deren Anlagepolitik gerade in Krisensituationen dar.

  • Der Emittent der Namensschuldverschreibungen ist ein langfristiger Investor von i.d.R. mehr als 10 Jahren, der mittelbar in Immobilien mit Schwerpunkt in Deutschland investiert. Kurzfristige Preisrückgänge am Immobilienmarkt über einen Zeitraum von 1, 2 oder 3 Jahren sind für den Emittenten daher grundsätzlich unbeachtlich.
  • Der Emittent ist mittelbar an fast 400 Immobilien verschiedener Immobiliengrößen, Immobilienstandorte, Gebäudetypen, Nutzungsarten und über 8.000 Mietverträgen beteiligt. Sicherlich ist nicht auszuschließen, dass einzelne Mieter im Portfolio des Emittenten auch ausfallen. Leerstände einzelner Immobilien und/oder Probleme einzelner Mieter sowie einzelne Mietreduzierungen haben daher aufgrund der Risikostreuung auf das Gesamtportfolio keine messbaren Auswirkungen.
  • Der Emittent kann nachweislich Immobilien mittelbar zu Preisen erwerben, die um zwei, drei und teilweise mehr Jahresmieten unter dem aktuellen Verkehrswert liegen (stille Reserven). Diese stillen Reserven schaffen einen Puffer für Preisrückgänge am Immobilienmarkt. Mit anderen Worten: Der Emittent würde bei einem Verkauf der von den Zielfonds erworbenen Immobilien erst dann Verluste realisieren, wenn der Verkehrswert der Immobilien um mehr als die stillen Reserven fallen würde. Zu erwähnen ist auch, dass sich das Portfolio des Emittenten jährlich um 4 - 5 % entschuldet. Dies schafft einen weiteren Puffer für Preisrückgänge.
  • Durch die zu erwartende Verunsicherung der Anleger geschlossener Immobilienfonds ist zu erwarten, dass sich die Kaufpreise am Zweitmarkt weiter reduzieren und das Volumen verkaufswilliger Anleger ansteigt. Dies würde die Rahmenbedingungen für den Emittenten weiter verbessern.
Fazit:
Anleger (Gläubiger), die die Namensschuldverschreibungen der asuco zeichnen, sind mittelbar in den deutschen Immobilienmarkt und damit in alle Nutzungsarten wie Büros, Einzelhandel, Logistik, Pflegeheime, Hotels etc. deutlich unter den aktuellen Markt-/Verkehrswerten investiert. Die große Risikostreuung schafft eine hohe Sicherheit. Das Konzept ist daher ideal für risikoscheue Anleger und damit auch für Krisensituationen geeignet. Es sollte daher jedem Einzelinvestment überlegen sein.

Für dieses Jahr ist zu erwarten, dass eine Reihe von Zielfonds aus Vorsichtsgründen Ausschüttungen reduzieren oder aussetzen werden und sich daher die Zinszahlungen des Emittenten per 30.09.2020 (Zahlungen erfolgen zum 10.01.2021) reduzieren können. Reduzierte Ausschüttungen erhöhen jedoch die Liquiditätsreserve der Zielfonds und damit den Tilgungsgewinn des Emittenten, der in den folgenden Jahren realisiert werden kann und/oder zu einer Erhöhung des Net Asset Value führt.

Es besteht daher keine Veranlassung, Anpassungen im Konzept vorzunehmen oder hektisch zu reagieren. Asuco hält nach wie vor an den drei Prognoseszenarien (pessimistisch, mittel, optimistisch) fest. Es ist allenfalls die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des pessimistischen Szenarios gestiegen.

asuco ZweitmarktZins 09-2019

- Art der Vermögensanlage: Nachrangige Namensschuldverschreibungen mit variablen Zins- und Zusatzzinszahlungen

- Emissionskapital (Nominalbetrag) 50 Mio. EUR

- Mindestzeichnungssumme 5.000 EUR zzgl. 5 % Agio

- Zinszahlungen (Prognose) - Zins: bis zu 5,5 % p. a., Zusatzzins: bis zu 4,5 % p. a. (Zahlung überwiegend bei Fälligkeit prognostiziert), jeweils ab Zahlungseingang des Nominalbetrages zzgl. Agio. Die Prognoserechnung sieht Zinsen und Zusatzzinsen in Höhe von ca. 4,9 p. a. (2020-2028) sowie ca. 31,7 % p. a. (2029) vor (mittleres Szenario).

- Zahlungszeitpunkt - Jährlich am 10.01., erstmals am 10.01.2020

- Laufzeit Voraussichtlich 10 Jahre bis zum 30.09.2029 zzgl. Verlängerungsoptionen

- Rückzahlung 100 % des Nominalbetrages

- Steuerliche Behandlung - Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abgeltungssteuer)




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