Die Anleger beteiligen sich mit Eigenkapital an der BVT-PB Top Select Fund III Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG und an der BVT-PB Top Select Fund III Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG. Die Beteiligung erfolgt mittelbar über einen Treuhänder. Zweck der Fondsgesellschaften ist der Erwerb und die Veräußerung gewerblicher Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie sonstiger Vermögensgegenstände (gewerbliche KG) bzw. der Erwerb und die Verwaltung eigenen Anlagevermögens (vermögensverwaltende KG) nach Maßgabe gesellschaftsvertraglich festgelegter Investitionskritierien. Die Anlageobjekte stehen somit noch nicht fest (Blind Pool). Die Anleger können bei Zeichnung einmalig bis auf Widerruf bestimmen, dass ihre gezeichnete Einlage bei der vermögensverwaltenden KG aus Entnahmen (Ausschüttungen) erhöht werden soll (Top Select Dynamic). Somit stehen 2 Beteiligungsvarianten zur Verüfgung. In der gewerblichen KG sind für die Gewinnverteilung grundsätzlich die geleisteten Einlagen maßgeblich. In der vermögensverwaltenden KG wirken sich auf den Gewinnverteilungsschlüssel auch die Ergebnisse ab dem Jahr 2010, die Entnahmen (Ausschüttungen) und die Kapitalerhöhungen aus früheren Ausschüttungen (Top Select Dynamic) aus.
An dieser Stelle wird nur die Ausschüttungsvariante beschrieben.
Die Dauer der Fondsgesellschaften ist vertraglich bis zum 31.12.2032 befristet und kann durch Entscheidung der Geschäftsführung insgesamt um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Anleger ist nicht möglich.