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DFI Wohnen 2
Kategorie: 1. AIF Genehmigung
Emittent: DFI


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Austria VIII
Status: platziert Mindestanlage: EUR 20.000 Emissionshaus: Immac
Achtung, dieser Fonds ist geschlossen

Projektdaten Investitionen
Ausschüttung Kennzahlen Analysen

Stammdaten
Beteiligung Austria VIII
Emittent Immac
Kategorie Immobilien Österreich
Agio 5.00 %
Währung EUR
Status platziert
Verfügbar seit 14.05.2010
Substanzquote 80,9% auf Ebene der Fonds-KG und 81,5% auf Ebene der Objektgesellschaft
Fremdkapitalquote 0% auf Ebene der Fonds-KG und 60,4% auf Ebene der Objektgesellschaft
Einkunftsart Besteuerung in Österreich

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Fakten

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Zeichnungsunterlagen

Kurzbeschreibung

Im Rahmen des vorliegenden Investitionsplanes beteiligt sich der Anleger an dem Immobilienfonds IMMAC Pflegezentren Austria VIII Renditefonds GmbH & Co. KG. Der sich beteiligende Anleger wird unmittelbar als Direktkommanditist mit entsprechender Eintragung im Handelsregister oder mittelbar als Treugeber über die Treuhänderin Kommanditist dieser Gesellschaft und kann der Gesellschaft als Direktkommanditist oder als Treugeber über die Treuhänderin beitreten. Die Fondsgesellschaft hält als Gründungskommanditistin 99% der Anteile an der österreichischen Objektgesellschaft APH VIII IMMAC GmbH & Co KG mit Sitz in Graz, die Eigentümerin der Pflegeeinrichtungen in Feistritz im Rosental, Pischeldorf, Velden und Villach wird. Die Pflegeeinrichtungen werden von der PVG Pflegezentren Vermietungs GmbH geschäftsansässig in A- 9500 Villach, gemietet, die diese an die vier Betreiber untervermietet hat.

Der Gesellschaftsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Für den einzelnen Gesellschafter ist sein Beteiligungsverhältnis bis zum 31.05.2025 unkündbar.

 

Marktsituation
Eine stationäre Pflegeeinrichtung bietet eine besondershohe Mietsicherheit, denn auf Grund des hohen Bedarfs sieht auch der Gesetzgeber stationäre Pflegeeinrichtungen grundsätzlich als förderungswürdig an. DIe Miete ist durch staatliche Regelungen gesichert , sofern die jeweiligen Bewohner die Heimentgelte nicht selbst zahlen können.
Herausragende Merkmale
- keine Währungsrisiken durch vollständige Euro- Finanzierung; - Investition in einen grundsätzlich konjunkturunabhängigen Wachstumsmarkt. - Investition in Immobilien, deren Miete durch staatliche Regelungen gesichert sind, sofern die jeweiligen Bewohner die Heimentgelte nicht selbst zahlen können - sichere Kalkulation und Prognose (kalkuliert mit 1,75% Inflationsrate und einer 1,75%igen anfänglichen Tilgung des Fremdkapitals).
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf
Einzahlung: 100% zzgl. Agio binnen 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über die Annahme des Beitritts Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 20.000 eine höhere Beteiligung muss durch 1.000 ganzzahlig teilbar sein. Auszahlung: Die Anleger erhalten anfängliche Ausschüttungen in Höhe von 6,75% p.a. beginnend im Jahr 2010, ansteigend auf 8% p.a. im Jahre 2023. Insgesamt ergeben sich laufende Auschüttungen in Höhe von 115,75%. Die Fondsgesellschaft geht von einem Veräußerungserlös der Immobilien zum 12,3-Fachen der angenommenen Jahresmiete zum Veräußerungszeitpunkt 01.06.2025 aus. Hierdurch erfolgt eine weitere Ausschüttung.
Finanzierung
Die Objektgesellschaft hat zur Finanzierung der Objekte einen Darlehensvertrag mit einer österreichischen Bank über ein Langfristdarlehen in Höhe von EUR 19.000.000 abgeschlossen, das zu 90% ausgezahlt wird. Das Annuitätendarlehen ist mit einer Festzinsvereinbarung von 3,28% p.a. nominal über eine Laufzeit von zehn Jahren bis ins Jahr 2020 ausgestattet.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption
Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich um eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft, die über die Objektgesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie in geringerem Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Die Fondsgesellschaft oder die IMMAC Immobilienfonds GmbH (Anbieter) übernehmen keinerlei Steuerzahlungen für die Anleger. Die steuerlichen Mietüberschüsse sind unter den in den steuerlichen Grundlagen genannten Prämissen uneingeschränkt in Österreich steuerpflichtig. Nach dem geltenden Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Österreich steht ausschließlich Österreich als Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht zu. Im Jahressteuergesetz 2009 ist geregelt, dass der bisher geltende Progressionsvorbehalt für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus den Staaten der Europäischen Gemeinschaft bzw. des EWR-Raums, zu denen Österreich gehört, entfällt, wenn die Einkünfte nach einem Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland von der Besteuerung freigestellt sind. §32 b dEStG wurde insoweit mit dem Jahressteuergesetz 2009 geändert. Abweichend von der geänderten Regelung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist der Progressionsvorbehalt bei Veräußerungsgewinnen weiterhin anzuwenden. Nach der aktuellen Rechtslage gilt dies grundsätzlich aber nur, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Nach dem wirtschaftlichen Konzept und den Gesellschaftsverträgen ist eine Veräußerung der Immobilien bis zum Jahr 2025 nicht vorgesehen.
Immobilien
Die stationären Pflegeeinrichtungen verfügen nach Abschluss von Modernisierungs- und Erweiterungsmaßnahmen über insgesamt 275 Pflegeplätze zur Betreuung von Pflegebedürftigen. Im Einzelnen verteilen sich die Pflegeplätze auf das Pflegezentrum "Valentina" in Feistritz im Rosental mit 60 Pflegeplätzen, die Einrichtung "Antonia" in Pischeldorf mit 84 Pflegeplätzen und zwei Appartements für Betreutes Wohnen, das Haus "Monika" in Velden, nach Beendigung der Erweiterung mit 30 Pflegeplätzen, und das Pflegezentrum "Untere Fellach" in Villach mit insgesamt 100 Pflegeplätzen nach Abschluss des Zubaus von 15 Betten. Die Pflegeeinrichtungen sind langfristig fest vermietet.
Vermietung
Der Mietvertrag für die Alten- und Pflegeheime "Valentina", "Antonia", "Monika" und "Untere Fellach" wurde mit der 2010 gegründeten PVG Pflegezentren Vermietungs GmbH abgeschlossen. Diese hat für jede Einrichtung einen Untermietvertrag mit dem jeweiligen Betreiber abgeschlossen.

Informationen zum Initiator: Immac

IMMAC ist der führende Investment-Spezialist für soziale Investitionen in Europa

Social Investments heißt: investieren in Renditeobjekte in öffentlich regulierten Märkten. Die Investitionsobjekte stehen im Dienst ehemals hoheitlicher und zum Teil grundgesetzlich geregelter Ziele mit hoher politischer und gesellschaftlicher Akzeptanz. Deshalb sind die Erträge aus diesen Objekten öffentlich geregelt, konjunkturunabhängig und sicher.

IMMAC hat in den vergangenen Jahren ein besonderes Know-how entwickelt, geeignete Objekte in Nischenmärkten zu eruieren und für Anleger rentabel zu machen. Den Schwerpunkt bilden dabei Pflegeheime. Drei Punkte sprechen für diesen Markt: Er ist öffentlich reguliert, braucht dringend private Investitionen und  ist ein Wachstumsmarkt, unabhängig von der Konjunktur.

Der Markt für Pflegeheime ist durch die Pflegeversicherung und das Sozialgesetzbuch geregelt. Ein Pflegeheim erhält Zahlungen aus dem Privatvermögen der Bewohner, sowie der Pflegeversicherung und von den Trägern der Sozialhilfe. Mit den zuständigen Behörden werden die Zahlungen für die Investitionen in das Heim und die laufende Pflege fest vereinbart. Ein kostengünstig gebautes und gut geführtes Pflegeheim ist daher eine sichere Investition.

Als früheres Emissionshaus ist IMMAC heute Geschäftsbesorger und exklusiver Vertriebspartner für die, durch die BaFin regulierte, HKA Hanseatische Kapitalverwaltung AG. IMMAC wird weiterhin Pflegeheime, Reha-Kliniken und Einrichtungen für betreutes Wohnen bauen oder erwerben, die anschließend von der Hanseatischen in Form von AIF konzipiert und angeboten werden. Sie werden über den gesamten Lebenszyklus von der Hanseatischen verwaltet.

Stand: 04/2021


Wichtiger Hinweis
Die Informationen zu diesem Angebot beruhen auf den Angaben des Initiators und sind von uns nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft worden, keine Gewähr für Übertragungsfehler. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der jeweilige Emissionsprospekt, WAI, VIB usw.. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.