Rüruprente Basisrente staatlich subventionierten Altersvorsorge
Navigation
Kategorien
>> 1. AIF Genehmigung
>> 2. Vermögensanlagen
>> 3. Direktinvestments
>> Immobilien (alle)
  >> Gewerbeimmobilien
  >> Projektentwicklung
  >> USA
>> Infrastruktur
>> New Energy
>> Portfoliofonds
>> Private Equity
>> Private Placement
>> Ratensparfonds
>> Realimmobilien
>> Sonstiges
>> Vermögensverwaltung
>> Favoriten


1001 Glossarbegriffe

# A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

  Rüruprente

Als Rürup-Rente oder auch Basisrente wird umgangssprachlich eine Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie entspricht in Leistungskriterien sowie steuerlicher Behandlung der gesetzlichen Rente, allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (nur 30 % Teilauszahlung bei Rentenbeginn) bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.