Direktversicherung
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  Direktversicherung

Direktversicherung

Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber auf das Leben des Ar­beitnehmers eine Direktversicherung ab. Der Arbeitgeber ist der Versiche­rungsnehmer und Beitragszahler. Be­günstigter ist der Arbeitnehmer, der einen eigenen Rechtsanspruch gegen­Ã¼ber der Direktversicherung erlangt.

Als Versorgungsleistungen sind Rentenleistungen oder Kapitalaus­zahlungspläne mit 30 Prozent Kapital­auszahlung zu Beginn der Auszah­lungsphase und anschließender Ver­rentung vorgesehen. Möglich ist ein Wahlrecht auf Kapitalauszahlung vor Eintritt des Leistungsfalls. In der Re­gel zahlt der Arbeitgeber keine Bei­träge an den PSV, da eine Sicherung aufgrund der vorhandenen Versiche­rungsaufsicht und der damit einherge­henden Anlagerestriktion für Direkt­versicherungen - maximal 35 Prozent der Anlage in Aktien - nicht als not­wendig angesehen wird.