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Zusammenfassung wichtiger Fördermaßnahmen
vom 13.04.2023
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Nachdem im vergangenen Jahr die KfW-Förderung für Bauherren überraschend gestoppt wurde, steht nun die neue Förderung fest. Diese knüpft staatliche Unterstützung an hohe energetische Standards und ein Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude. Gefördert werden nur Gebäude, die den Energiestandard EH 40 erfüllen. Diese Gebäude sind besonders energieeffizient und benötigen maximal 40% der Energie vergleichbarer marktüblicher Gebäude. Die Immobilie darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.

Das Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude betrachtet zudem die gesamte Energieeffizienz von Gebäuden, z.B. Energieverbrauch und CO2-Ausstoß, Umweltfreundlichkeit der Baustoffe und Dichtigkeit von Fenstern sowie Wiederverwertbarkeit der verwendeten Materialien.

Seit März 2023 können Privatpersonen, Investoren, Unternehmen und Genossenschaften beim Bau und Erstkauf im Rahmen der KfW-Förderung zinsverbilligte Kredite erhalten. Zuschüsse sind nicht mehr vorgesehen. Es wird maximal eine Förderung von bis zu EUR 150.000 pro Einheit gewährt. Gefördert werden klimafreundliche Wohngebäude, die die Effizienzhaus-Stufe 40 und das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder sogar „Premium“ erreichen. Klimafreundliche Wohngebäude ohne Nachhaltigkeitssiegel werden mit bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit gefördert. Die Zinsverbilligung dämpft die Zinslast für Schuldner demnach um bis zu 4% pro Jahr, gemessen an marktüblichen Konditionen. Kommunen und Landkreise können Investitionszuschüsse für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen erhalten. Außerdem ist ab Juni 2023 eine neue Eigentumsförderung für Familien angekündigt. Berechtigt sind Familien mit bis zu EUR 60.000 Jahreseinkommen plus EUR 10.000 je Kind.

Auch Sanierungen werden gefördert, vorausgesetzt die energetischen Maßnahmen führen zur Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser. Der Kredit kann bis zu EUR 150.000 pro Wohneinheit betragen. Wenn die Immobilie die Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser erreicht, beträgt der maximale Kredit EUR 120.000. Wenn im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut und damit mindestens 65 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird, kann der Kredit EUR 150.000 betragen. Zusätzlich zu günstigen Zinsen wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Der Tilgungszuschuss reduziert das Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Der maximale Tilgungszuschuss liegt bei EUR 37.500 je Wohneinheit und hängt von der angestrebten Energieeffizienz ab. Er wird nach Abschluss des Vorhabens gutgeschrieben. Für die Sanierung eines „Worst Performing Building“ gibt es 10% Extra-Tilgungszuschuss. Ein „Worst Performing Building" ist ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört. Auch wird eine zusätzliche Förderung für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung gewährt.

Privat vermietete Immobilien, die nach 1924 errichtet wurden, konnten bisher über 50 Jahre mit 2% p.a. abgeschrieben werden. Aufgrund des Jahressteuergesetzes 2022 erhöht sich ab 2023 die lineare Abschreibung für Immobilien, die nach dem 31.12.2023 fertiggestellt werden, auf 3% p.a. Das entspricht einer Nutzungsdauer von etwa 33 Jahren.


Bauherren können für den Bau eines Eigenheims oder den Kauf einer Eigentumswohnung die staatliche Förderung über die KfW in Anspruch nehmen. Ein professioneller Berater für Energieeffizienz oder Nachhaltigkeit muss die Einhaltung der Anforderungen bestätigen und überprüfen. Die Einhaltung des EH 40-Standards erfordert z.B. erhöhte Dämmung und den Einbau einer Belüftungsanlage. Dieses ist wiederum mit erhöhten Kosten verbunden. Der Bau eines Einfamilienhauses mit 150m² und 75m² Keller kann schnell EUR 1 Mio. kosten. Regional gibt es starke Unterschiede, da der Bodenrichtwert in einer Randlage von München mehr als 3 Mal so hoch ist wie in einer Randlage in Hamburg. Eine Finanzierung inkl. eines KfW-Darlehens kann über 60-70% aufgenommen werden, wenn das entsprechende Einkommen vorhanden ist. Bessere Voraussetzungen hat jemand, der ein Grundstück geerbt hat.

Quelle: IC Consulting GmbH