Kapitalsammelstelle für Einzahlungen von Kapitalanlegern für eine
Investition in regelmäßig feststehender Höhe. Ein geschlossener
Immobilienfonds wird regelmäßig in der Rechtsform einer
Personengesellschaft (z. B. Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Kommanditgesellschaft) geführt. Ist das erforderliche Kapital eingezahlt, wird der
Fonds geschlossen; der Kreis der Kapitalanleger ist also begrenzt.