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ESG Notwendig, aber in der Praxis richtig angegangen?
vom 16.09.2023
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Nachhaltigkeit ist für die zukünftige gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung entscheidend. Die Industriestaaten haben eine Vorbildfunktion. Insofern sollten sie auch voran gehen. Die Ziele des Pariser Klimaabkommens können aber nur weltweit gemeinsam erreicht werden. Die nachfolgenden Zahlen zeigen, dass Deutschland allein wenig ausrichten kann. Der weltweite CO2-Ausstoß hat 2021 einen Wert von 38 Mrd. Tonnen erreicht. China war mit einem Anteil von rund 31% der weltgrößte Emittent. Der zweitgrößte Emittent waren die USA mit 13,5%. Der Treibhausgasausstoß der EU belief sich 2021 auf rund 3,5 Mrd. Tonnen, d.h. 9,2% des weltweiten Ausstoßes. Deutschland hatte einen Anteil von 1,82%.

Europa ist mit den Regelungen für mehr Nachhaltigkeit weit vorgeprescht. Allerdings machen viele Länder auf der Welt nicht oder nur teilweise mit. Dadurch entstehen erhebliche Wettbewerbsnachteile für die europäische Wirtschaft. Die Regulierungsdichte und -geschwindigkeit ist ein, in diesem Fall negativer, Standortfaktor. Unternehmen investieren deshalb weniger oder nicht mehr in Europa. Außerdem werden bestehende Strukturen verlagert. Das gilt insbesondere für energieintensive Industrien wie. z. B. Chemie oder Metallerzeugung.

Da die EU-Staaten die ökonomische und ökologische Transformation nicht allein bezahlen können, sollen die Finanzströme der Unternehmen und Privatinvestoren möglichst ESG-konform investiert werden. Finanzmarktteilnehmer und -berater müssen deshalb die potenziell schädlichen Auswirkungen ihres Handelns auf Umwelt und Gesellschaft abwägen und auch die Auswirkungen auf die von ihnen hergestellten und/oder beworbenen Finanzprodukte erläutern. SFDR verpflichtet Unternehmen, Investitionsentscheidungen und Finanzberatungen zu identifizieren, die „negative materielle Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft verursachen, dazu beitragen oder direkt verbunden sein könnten“. Aussagen zu negativen Auswirkungen müssen unabhängig davon gemacht werden, ob Nachhaltigkeitsüberlegungen Teil der angegebenen Anlagestrategien sind.

Erstmalig mussten zum 30.06.23 die PAI-Statements für 2022 veröffentlicht werden. Die PAI-Statements sollen unter Finanzberatern und -unternehmen i.S.d. Offenlegungsverordnung Transparenz zur Nachhaltigkeit herstellen, d.h. es muss klar und transparent beschrieben werden, ob PAIs berücksichtigt werden und wenn ja, auf welche Art und Weise. Herzstück des PAI-Statements ist eine mit den technischen Regulierungsstandards zusammen als Annex I veröffentlichte Tabelle. In ihr können Unternehmen anhand von 14 Kern- und 2 je nach Anlageklasse variablen PAI-Indikatoren aufführen, welche negativen Auswirkungen ihr Geschäftsbetrieb, zu dem auch das Portfoliomanagement zählt, auf Nachhaltigkeit hat. Geprüft werden sollen die PAI-Statements von Wirtschaftsprüfern, die die Nicht-Erfüllung von regulatorischen Anforderungen im Jahresabschluss festhalten.

Umweltschutz und das Erreichen der Klimaziele sind notwendig. Ein globales Problem lässt sich aber nicht lokal lösen. Eine Vorbildfunktion der Industriestaaten als Anreiz für Schwellen- und Entwicklungsländer ist richtig. Das Schaffen einer vom Rest der Welt abgekoppelten „EU-Insel“ ist dagegen unsinnig.

Quelle: IC Consulting GmbH