Cinerenta V - Allgemeine Informationen
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DFI Wohnen 2
Kategorie: 1. AIF Genehmigung
Emittent: DFI


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Cinerenta V
Status: platziert Mindestanlage: k. A. Emissionshaus: Cinerenta
Achtung, dieser Fonds ist geschlossen

Projektdaten Investitionen
Ausschüttung Kennzahlen Analysen

*** Frühlingsspecial ***
Sie erhalten bei vielen Beteiligungen das Agio komplett erlassen,
häufig dazu sogar noch einen zusätzlichen Bonus.
Fragen Sie uns! (Zustimmung des Initiators erforderlich)

Stammdaten
Beteiligung Cinerenta V
Emittent Cinerenta
Kategorie k. A.
Agio 5.00 %
Währung EUR
Status platziert
Verfügbar seit k. A.
Substanzquote 86%
Fremdkapitalquote k. A.
Einkunftsart Aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Fakten

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Zeichnungsunterlagen

Kurzbeschreibung

Der Anleger beteiligt sich als Treugeber über eine Treuhandkommanditistin an der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft (Cinerenta V, VI, VII oder VII). Die Beteiligungsgesellschaften haben alle die Rechtform der GmbH & Co. KG. Die Gesellschaften investieren in die Produktion von internationalen Kino- und Fernsehspielfilmen, welche von erfahrenen Partnern als Erfolg versprechend eingestuft werden. Die Investition der beteiligungsgesellschaften erfolgt nicht unmittelbar, sondern über zu diesem Zweck gegründete inländische Produktionsgesellschaften, die allein oder zusammen mit einem Koproduktionspartner Spielfilme herstellen. Nach Fertigstellung sollen die Filme über die gesamten zur Verfügung stehenden Auswertungsstufen (Kino, Video, DVD, Pay TV sowie Free TV) verwertet werden.

Der Treuhandvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Treuhandverhältnis kann mit einer Frist von zwölf Monaten zum Jahresende gekündigt werden, erstmals zum 31.12.2008.

Marktsituation
Fernsehen, Kino, Video und neue Technologien beherrschen den Unterhaltungs- und Freizeitmarkt. Dort rangiert die nachfrage nach guten Kinofilmen vor allen anderen Angeboten an erster Stelle. Die Faszination Film hat alle erfasst. Fast jeder Mensch der westlichen Welt konsumiert täglich Unterhaltung- meist als Film- zu Hause oder anderswo. Zunehmende Freizeit und steigende Einkommen sind Garanten für diesen Markt der Zukunft, der durch vielfältige, neue Technologien ständig erweitert wird. Dies gilt nicht nur für Deutschland, sondern zunehmend auch für die neu zu erschließenden, riesigen Märkte in Süsosteuropa, Südamerika, China und Afrika. In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der jährlich produzierten Kinofilem mit ca. 380 bis 400 konstant geblieben. Die Verleiheinnahmen sind im gleichen Zeitraum im Vergleich von USD 5,9 Mrd. (1985) auf über USD 30 Mrd. (2001) angestiegen. Erlöse aus der Verwertung der neuen Filme und Bestände haben sich also bei konstanter Produktion verfünffacht.
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf
Einzahlung: 100% zuzüglich 5% Agio gemäß Beitrittsvereinbarung. Das Gesellschaftskapital der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft soll mindestens EUR 10 Mio., maximal EUR 150 Mio., betragen. Anleger können sich ab einer Beteiligungshöhe von EUR 20.000 zzgl. 5% Agio beteiligen. Höhere Beteiligungen müssen durch 5.000 teilbar sein. Die Gesellschaften werden spätestens zum 31. Dezember 2002 geschlossen. Ausschüttungen: Die Einnahmen aus der Verwertung der Filmprojekte fließen der Gesellschaft je nach vertraglicher Gestaltung allein oder anteilig neben dem Produktionspartnern zu. Sie können daher nicht zuverlässig vorhergesagt werden. Anleger, die bis zum 30 Juni 2002 einer der Beteiligungsgesellschaften beitreten, erhalten, soweit sie ihre Einlage einmal bezahlt haben, zeitanteilig eine Vorabvergütung aus der Anlage der liquiden mittel der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption
Mit Beitritt zur jeweiligen Beteiligungsgesellschaft wird der Anleger Mitunternehmer und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Im Jahr 2002 fallen aufgrund der anlaufenden Geschäftstätigkeit voraussichtlich steuerlich negative Ergebnisse in Höhe der Beteiligungssumme an. Ab 2003 ist mit steuerlichen Gewinnen zu rechen. Veräußert ein Anleger seine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung, unterliegt hierbei realisierter Veräußerungsgewinn der Besteuerung. Der Veräußerungsgewinn ist mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers zu besteuern.
Finanzierung
Das Investitionsvolumen kann bis zu EUR 100.000.000 betragen und soll nur durch Eigenkapital finanziert werden.
Bemerkung zur Ergebnisprognose
Rückflüsse bei einem Mid-Case Szenario auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften.


Wichtiger Hinweis
Die Informationen zu diesem Angebot beruhen auf den Angaben des Initiators und sind von uns nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft worden, keine Gewähr für Übertragungsfehler. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der jeweilige Emissionsprospekt, WAI, VIB usw.. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.