Halbjahresbericht Jahresbericht Fondsgesellschaft Berichte Vorschriften Erfolgsrechnung
Navigation
Kategorien
>> 1. AIF Genehmigung
>> 2. Vermögensanlagen
>> 3. Direktinvestments
>> Immobilien (alle)
  >> Gewerbeimmobilien
  >> Projektentwicklung
  >> USA
>> Infrastruktur
>> New Energy
>> Portfoliofonds
>> Private Equity
>> Private Placement
>> Ratensparfonds
>> Realimmobilien
>> Sonstiges
>> Vermögensverwaltung
>> Favoriten


1001 Glossarbegriffe

# A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

  Halbjahresbericht/Jahresbericht

Die Fondsgesellschaft muss über jeden Fonds alljährlich zwei Berichte veröffentlichen: einen Halbjahres- und einen Jahresbericht. Über den Umfang dieser laufenden Berichterstattung zugunsten der Anleger bestehen klare gesetzliche Vorschriften. Jahresberichte müssen beispielsweise genaue Angaben enthalten über Vermögens- und Erfolgsrechnung, Verwendung des Erfolges, Zahl der zurückgenommenen und neu ausgegebenen Anteile, Schlussbestand der ausgegebenen Anteile, Inventarwert eines Anteiles am letzten Tag des Rechnungsjahres, usw.. Der Jahresbericht ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu veröffentlichen, der Halbjahresbericht innerhalb von zwei Monaten nach Berichtsstichtag.

Quelle: BVI