Begriffserklärung: Die
Fondsgesellschaft überträgt dem Geschäftsbesorger die mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen laufenden Geschäfte. Die Geschäftsbesorgung erstreckt sich auf alle Geschäfte und Maßnahmen, die der Verwaltung der Objekte, dem Betriebsablauf und dem Zweck der Gesellschaft dienen.
Quelle: VGF Verband Geschlossene Fonds e.V.