Offiziell heißt es Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien und soll die Stromerzeugung aus regenerativen Energien fördern. Es regelt unter anderem, dass Netzbetreiber vorrangig Strom aus die-
sen Energiequellen einspeisen müssen, und legt gleichzeitig langfristige Vergütungssätze für die Einspeisung fest. Es gilt seit April 2000 und ist Nachfolger des seit 1991 geltenden Stromeinspeisungsgesetzes. Die letzte Novelle ist Anfang 2009 in Kraft getreten