Geschäfte von Banken, die nur unter bestimmten Umständen zu Forderungen oder Verbindlichkeiten werden (etwa beim Ausfall eines
Kreditnehmers, dem eine Bürgschaft gewährt wurde). Diese Transaktionen werden daher „unter dem
Bilanzstrich“ als Merkposten geführt. Zu den bilanzunwirksamen Geschäften zählt insbesondere auch der Handel mit Finanzderivaten, bei denen das Entstehen von Forderungen bzw. Verbindlichkeiten von der künftigen Preisentwicklung an den Finanzmärkten abhängt.
Quelle: Deutsche Bundesbank