Die globale Mindeststeuer
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Die globale Mindeststeuer
vom 17.07.2023
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Die globale Mindeststeuer
Eine der größten Reformen der internationalen Besteuerung von Unternehmen

Wenn große, global agierende Konzerne kaum Steuern bezahlen, weil sie ihre Gewinne in Steueroasen verschieben und so durch Gestaltung bzw. Tricks Milliarden an Steuern sparen, ist das in höchstem Maße problematisch für die Finanzierung von staatlichen Ausgaben und die Steuergerechtigkeit. Im Dezember 2022 wurde daher auf EU-Ebene eine Mindestbesteuerungsrichtlinie verabschiedet, die alle Mitgliedsaaten verpflichtet, Regelungen zur Einführung einer globalen Mindeststeuer in ihr nationales Recht aufzunehmen. Die Mindeststeuer soll dafür sorgen, dass es mehr Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Staaten gibt. Bisher müssen Unternehmen dort Steuern zahlen, wo sie ansässig sind. Durch die Digitalisierung können Unternehmen aber in Staaten extrem hohe Gewinne machen, in denen sie gar nicht mit einer Niederlassung präsent sind und in denen sie daher bisher keine Steuern zahlen mussten. Darüber hinaus soll dafür gesorgt werden, dass alle Unternehmen ihren fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Aggressiver Steuergestaltung wird so einen Riegel vorgeschoben und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt, die solche Gestaltungen nicht nutzen.

Von den Mindestbesteuerungsregelungen sind alle international tätigen Unternehmen und große inländische Gruppen betroffen, die einen Umsatz oberhalb von EUR 750 Millionen erwirtschaften. Künftig werden sämtliche Gewinne, die ein internationaler Konzern weltweit erwirtschaftet, mit 15% versteuert werden, ganz egal, wo sie entstehen. Bislang zahlen diejenigen Tochterunternehmen des Konzerns, die in Steueroasen sitzen, kaum Steuern und der Gesamtkonzern profitiert davon. Das ist künftig nicht mehr möglich.

Der deutsche Gesetzesentwurf lässt bereits erkennen, was auf Unternehmen ab 2024 zukommt. Neben etwaigen steuerlichen Mehrbelastungen müssen sich Unternehmen auf umfassende administrative Herausforderungen einstellen. Konzerne mit einem Gesamtjahresumsatz von mindesten EUR 750 Millionen in mindestens zwei von vier vorangehenden Geschäftsjahren sind ab 2024 verpflichtet, zu prüfen, ob der Gewinn aller Gruppenmitglieder einer effektiven Besteuerung von mindestens 15% unterliegt. Wenn das nicht der Fall ist, muss ein entsprechender Steuererhöhungsbetrag abgeführt werden, in der Regel auf Ebene der Konzernmutter.

Eine in Deutschland ansässige Konzernmutter hat den Steuererhöhungsbetrag selbst zu ermitteln. Diese Ermittlungen erfordern eine umfangreiche Datenerhebung und -verarbeitung bei jeder einzelnen Konzerngesellschaft. Der ermittelte Steuererhöhungsbetrag muss dem Betriebstättenfinanzamt elektronisch mitgeteilt werden. Zudem ist zeitgleich ein sogenannter Mindeststeuer-Bericht an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.

Ziel der globalen Mindeststeuer ist es, multinational agierende Unternehmen weltweit einheitlich zu besteuern und damit das wachsende Problem der Steuervermeidung zu bekämpfen. Alle Unternehmen leisten dann ihren fairen Anteil am Gemeinwesen. Der administrative Aufwand für große Konzerne nimmt dadurch zu.

Quelle: IC Consulting GmbH