BVT: Viele Anleger planen nachhaltige Investitionen
Navigation
Kategorien
>> 1. AIF Genehmigung
>> 2. Vermögensanlagen
>> 3. Direktinvestments
>> Immobilien (alle)
  >> Gewerbeimmobilien
  >> Projektentwicklung
  >> USA
>> Infrastruktur
>> New Energy
>> Portfoliofonds
>> Private Equity
>> Private Placement
>> Ratensparfonds
>> Realimmobilien
>> Sonstiges
>> Vermögensverwaltung
>> Favoriten


Alle Nachrichten
Zurück zur Nachrichtenübersicht
<<<

BVT: Viele Anleger planen nachhaltige Investitionen
vom 02.03.2020

/bvt-logo-bv.jpg

Ein Gespräch mit Dr. Marie-Luise Kern über Entwicklungen in puncto nachhaltige Investitionen. Dr. Kern ist Senior Referentin Investitionskapital beim Zentralen Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA), dem Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft.

BVT: Der Sustainable Finance Action Plan der EU ist im Mai 2018 veröffentlicht worden. Was kann – und sollte – die deutsche Immobilienwirtschaft daraus ableiten?

Dr. Marie-Luise Kern (Kern): Anbieter von Immobilienfonds sollten sich mit den Maßnahmen des EU-Aktionsplans beschäftigen. Denn das Herzstück des Aktionsplans, die sogenannte Taxonomie, beinhaltet auch Vorgaben für Immobilien. Konkret soll die Taxonomie künftig ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bieten. Für Finanzprodukte, wie zum Beispiel Immobilienfonds, soll die Taxonomie Gradmesser für die Beurteilung der Nachhaltigkeit der zugrundeliegenden Investitionen werden und der existierende Flickenteppich an unterschiedlichen Labels und Zertifizierungen im Nachhaltigkeits-bereich beseitigt werden. Im Einzelnen ist vieles noch unklar. Sicher ist jedoch, dass sich Anbieter von Immobilienfonds hierauf vorbereiten müssen.

BVT: Wie werden sich Ihrer Meinung nach die neuen Offenlegungs- und Transparenzpflichten in puncto Nachhaltigkeit auf das Verhalten der Asset-Manager und Owner auswirken?

Kern: Künftig werden die Finanzmarktakteure unter anderem dazu verpflichtet, auf ihren Websitesüber ihre Strategien in Bezug auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen zu informieren. Für Investoren wird damit sichtbar, wie sich Asset-Manager in puncto Nachhaltigkeit aufstellen. Dies wird dazu führen, dass die Asset-Manager gezwungen werden, sich mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Auf EU-Ebene wurde bereits der Rahmen für diese neuen Pflichten – die sogenannte Offenlegungsverordnung – im Trilog verabschiedet, die jedoch frühestens Anfang 2021 anzuwenden sein wird. Allerdings fehlen aktuell noch Details und Kriterien zu den neuen Pflichten.

„Anleger sollen vor ‚Greenwashing‘ geschützt werden.“

BVT: In der Bundesregierung gibt es zudem einen Sustainable-Finance-Beirat, der sie bei der Erarbeitung einer Strategie beraten und konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln soll. Für wie wirksam halten Sie diese Maßnahme?

Kern: Grundsätzlich ist die Einrichtung eines solchen Expertengremiums positiv zu bewerten. Denn bei dem Sustainable Finance Action Plan handelt es sich um ein komplexes Thema. Dass bei der Transformation des Brüsseler Vorhabens in die deutsche Finanzwirtschaft nationale Expertise eingeht, ist enorm wichtig. So kann gewährleistet werden, dass jene auf die nationalen Gegebenheiten und Bedürfnisse zugeschnitten wird. Gleichzeitig besteht die Gefahr von Widersprüchen zum Aktionsplan und einer Überregulierung auf nationaler Ebene. Positiv zu beobachten ist, dass allein schon die Initiative des Aktionsplans der EU und die Einrichtung des Beirats das Umdenken bei den Investoren beflügelt und das ESG-Thema noch mehr in den Mittelpunkt gerückt hat.

BVT: Was denken Sie: Decken sich die in dem Aktionsplan fixierten politischen Rahmenbedingungen mit den Wünschen der Anleger?

Kern: Ziel des Aktionsplans ist die Umlenkung der Kapitalströme in nachhaltige Investitionen. Anleger sollen zu nachhaltigen Finanzanlagen mobilisiert und gleichzeitig vor „Greenwashing“ geschützt werden. Umfragen zufolge haben offenbar viele Privatanleger Interesse an nachhaltigen Investitionen, allerdings fehlt es ihnen häufig an dem nötigen Know-how. Eine der Maßnahmen des Aktionsplans ist, dass künftig die ESG*-Präferenzendes Kunden im Rahmen der Geeignetheitsprüfung Berücksichtigung finden sollen. Hier wird es Aufgabe der Banken und Vertriebe sein, den Anlegern hinreichend zu vermitteln, was sich konkret hinter ESG verbirgt und welche Produkte in diesem Kontext für sie infrage kommen. Auf diesem Wege können dann auch die Wünsche der Anleger erfüllt werden. Institutionelle Anleger berücksichtigen ESG-Kriterien bei ihren Investitionsentscheidungen schon länger. Am Ende soll die Taxonomie für mehr Transparenz bei den angebotenen Finanzprodukten sorgen. Für institutionelle Anleger wird hier die Investitionsentscheidung erleichtert beziehungsweise wird es klarer, ob ihre ESG-Präferenzen durch die angestrebte Investition erfüllt werden können.

Weitere Informationen finden Sie HIER

Quelle: BVT


Die letzten Nachrichten: