Sicherungsübereignung
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  Sicherungsübereignung

Der Begriff Sicherungsübereignung bezeichnet eine Möglichkeit der Kreditsicherung.  Dabei erhält die Bank das Eigentum an einem Sicherungsgut, das vorher dem Kreditnehmer gehörte. Das Gut ist im Fall der Sicherungsübereignung ein bewegliches Gut, zum Beispiel Waren und Kraftfahrzeuge. Das Gut bleibt aber im Besitz des Kreditnehmers. Nachdem der Kredit zurückbezahlt worden ist, überträgt die Bank das Eigentum zurück.

Quelle: http://www.foerderland.de