Die Rückbürgschaft wird als eine Bürgschaft bezeichnet, die der Bürge für die Bürgschaftsverpflichtung aufnimmt. Sie dient der Absicherung des Bürgen. Der Rückbürge ist meistens der Bund oder ein Bundesland.
Navigation
Kategorien
>> 1. AIF Genehmigung
>> 2. Vermögensanlagen
>> 3. Direktinvestments
>> Immobilien (alle)
  >> Gewerbeimmobilien
  >> Projektentwicklung
  >> USA
>> Infrastruktur
>> New Energy
>> Portfoliofonds
>> Private Equity
>> Private Placement
>> Ratensparfonds
>> Realimmobilien
>> Sonstiges
>> Vermögensverwaltung
>> Favoriten


1001 Glossarbegriffe

# A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

  Rückbürgschaft

Die  Rückbürgschaft wird als eine Bürgschaft bezeichnet, die der Bürge für die Bürgschaftsverpflichtung aufnimmt. Sie dient der Absicherung des Bürgen. Der Rückbürge ist meistens der Bund oder ein Bundesland.