Die Rückbürgschaft wird als eine Bürgschaft bezeichnet, die der Bürge für die Bürgschaftsverpflichtung aufnimmt. Sie dient der Absicherung des Bürgen. Der Rückbürge ist meistens der Bund oder ein Bundesland.
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  Rückbürgschaft

Die  Rückbürgschaft wird als eine Bürgschaft bezeichnet, die der Bürge für die Bürgschaftsverpflichtung aufnimmt. Sie dient der Absicherung des Bürgen. Der Rückbürge ist meistens der Bund oder ein Bundesland.