Loan-to-Value-Klausel
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  Loan-to-Value-Klausel

Die Loan-to-Value-Klausel (LTV) gibt das Verhältnis zwischen maximaler Beleihung  bzw. Höhe des Kredits und dem ermittelten Wert des finanzierten Objekts, also einer Immobilie oder eines Schiffs an. In den meisten Fällen wird vereinbart, dass die Darlehenshöhe in einer bestimmten Währung gerechnet, 105% des Wertes des finanzierten Objekts nicht übersteigen darf.  In den Darlehensverträgen sichert die LTV-Klausel für die Bank, dass das Darlehen durch den Wert der Fondsobjekte stets ausreichend besichert ist.

Quelle: Nittel