Die Entstehung des 1945 gegründeten Internationalen
Währungsfonds geht auf die ein Jahr zuvor in Bretton Woods abgehaltene
Währungs- und Finanzkonferenz der Vereinten Nationen zurück. Damit verbunden war die Errichtung einer neuen, auf festen
Wechselkursen beruhenden Weltwährungsordnung. Alle Mitgliedstaaten des IWF sind vertraglich zur Einhaltung vereinbarter Regeln und zu enger Zusammenarbeit in Fragen der internationalen
Währungspolitik und des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs verpflichtet. Zu den Hauptzielen des IWF zählen der Abbau von Devisenbeschränkungen und die Herstellung von
Konvertibilität, die Verhinderung eines weltweiten Mangels an internationaler Liquidität, (Sonderziehungsrecht), die Gewährung finanzieller Hilfen im Falle von Zahlungsbilanzschwierigkeiten und die Überwachung der nationalen Wechselkurspolitiken. Deutschland ist seit 1952 Mitglied des IWF.
Quelle: Deutsche Bundesbank