Eine Vertragsgarantiedeckung ist eine Expotkreditgarantie des Bundes. Sie sichert einen deutschen Exporteur für den Fall ab, wenn der Besteller im Ausland die Vertragsgarantie in Anspruch nimmt, obwohl der deutsche Exporteur nicht vertragsbrüchig geworden ist. Der Besteller hat nämlich das Recht sofort nur durch Aufforderung die Vertragsgarantie einzufordern.
Quelle: http://www.foerderland.de