Leasing
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1001 Glossarbegriffe

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  Leasing

Beim Leasing überlässt der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer einen Leasing-Gegenstand zur Nutzung. Hierfür hat der Leasing-Nehmer ein vereinbartes Entgelt in Form einer monatlichen Leasing-Rate zu bezahlen. In der Regel bleibt der Leasing-Geber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses Leasing-Gutes und nimmt den Gegenstand in seine Bilanz auf.

Nach Ablauf des Leasing-Vertrages geht der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück oder kann vom Leasing-Nehmer oder einem Dritten käuflich erworben werden. Unternehmer können Leasing-Verträge zum Beispiel im Bereich Immobilien, Produktionsanlagen, Büromaschinen oder EDV-Ausstattung abschließen.

Pro - flexible Laufzeit und Umfang der Leasing-Verträge, Entlastung der Kreditlinien
Contra - Haftung für Schäden am Objekt, unter Umständen teuer als Kredit, schlechte Vergleichbarkeit der Angebote

Quelle: http://www.foerderland.de