Beim Leasing überlässt der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer einen Leasing-Gegenstand zur Nutzung. Hierfür hat der Leasing-Nehmer ein vereinbartes Entgelt in Form einer monatlichen Leasing-Rate zu bezahlen. In der Regel bleibt der Leasing-Geber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses Leasing-Gutes und nimmt den Gegenstand in seine
Bilanz auf.
Nach Ablauf des Leasing-Vertrages geht der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück oder kann vom Leasing-Nehmer oder einem Dritten käuflich erworben werden. Unternehmer können Leasing-Verträge zum Beispiel im Bereich Immobilien, Produktionsanlagen, Büromaschinen oder EDV-Ausstattung abschließen.
Pro - flexible
Laufzeit und Umfang der Leasing-Verträge, Entlastung der
Kreditlinien
Contra -
Haftung für Schäden am Objekt, unter Umständen teuer als
Kredit, schlechte Vergleichbarkeit der Angebote
Quelle: http://www.foerderland.de