Spareinlagen
Navigation
Kategorien
>> 1. AIF Genehmigung
>> 2. Vermögensanlagen
>> 3. Direktinvestments
>> Immobilien (alle)
  >> Gewerbeimmobilien
  >> Projektentwicklung
  >> USA
>> Infrastruktur
>> New Energy
>> Portfoliofonds
>> Private Equity
>> Private Placement
>> Ratensparfonds
>> Realimmobilien
>> Sonstiges
>> Vermögensverwaltung
>> Favoriten


1001 Glossarbegriffe

# A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

  Spareinlagen

Allgemeines

 

Spareinlagen (auch Einlagen oder Sparguthaben) sind Bankguthaben bei Kreditinstituten, die der unbefristeten Geldanlage dienen und nicht für den laufenden Zahlungsverkehr bestimmt sind. Der Kunden hat das Recht, über seine Einlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten bis zu einem bestimmten Betrag, der je Sparkonto und Kalendermonat 2.000 EUR nicht überschreiten darf, ohne Kündigung zu verfügen.

Spareinlagen unterliegen der Gestaltungsfreiheit der jeweiligen Banken und Kreditinstitute und werden insbesondere in folgenden Formen angeboten:

  • Sparkonto/Sparbuch
  • Prämiensparen
  • Sparpläne
  • Vermögenswirksamer Sparvertrag (VWL)

Zunehmend wird das Sparbuch durch so genannte Sparcards ersetzt. Diese bieten dem Kunden den Vorteil, auch außerhalb der Geschäftszeiten Bargeld an Geldautomaten abheben zu können. Je nach Geldinstitut kann dies an eigenen Automaten oder sogar weltweit erfolgen.

Für jede Spareinlage wird ein Sparkonto geführt. Von einer Sparkasse ausgegebene Sparurkunden tragen in der Regel die Bezeichnung Sparkassenbuch, Banken geben häufig das Sparbuch heraus. Das Sparbuch oder Sparkassenbuch weist die Geldbewegungen (Einzahlungen, Auszahlungen, Zinsgutschriften usw.) des Sparkontos aus.

 

Sicherheit

 

Der Sparer ist Gläubiger der Spareinlagen und unterliegt deshalb den üblichen Gläubigerrisiken eines Kreditgebers, insbesondere der Gefahr, dass seine Spareinlagen nebst Zinsen teilweise oder gar nicht zurückgezahlt werden, weil das schuldende Kreditinstitut insolvent geworden ist.

Spareinlagen sind mündelsicher. Wie sämtliche Bankguthaben unterliegen auch die Spareinlagen bei deutschen Banken und Kreditinstituten mindestens der gesetzlichen Einlagensicherung von 100.000 EUR pro Anleger pro Bank und darüber hinaus häufig der freiwilligen Einlagensicherung einzelner Bankenverbände.

Quelle: Deutsche Finance - M.Sp.