Pensionsfonds
Der Pensionsfonds wurde als fünfter Durchführungsweg in 2002 eingeführt. Dabei handelt es sich um einen rechtlich selbstständigen Versorgungsträger, der dem Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung gewährt. Das Leistungsspektrum des Pensionsfonds ist aus versicherungsrechtlichen Gründen auf Rentenleistungen und einen Kapitalauszahlungsplan - 30 Prozent werden als Kapital ausgezahlt und der Rest wird verrentet - begrenzt. Ein Kapitalwahlrecht in diesem Fall besteht nicht.
Der Pensionsfonds ist in der Kapitalanlage flexibler als Pensionskasse und Direktversicherung, so dass die Renditechancen besser genutzt werden können, aber damit einhergehend auch ein höheres Verlustrisiko besteht. Aus diesem Grund erfolgt für den Pensionsfonds eine Insolvenzsicherung über den PSV. Der Beitrag des Arbeitgebers ist hierbei auf ein Fünftel des Beitrags der Direktzusage beziehungsweise Unterstützungskasse reduziert.