Pensionsfonds
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  Pensionsfonds

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds wurde als fünfter Durchführungsweg in 2002 eingeführt. Dabei handelt es sich um einen recht­lich selbstständigen Versorgungsträger, der dem Arbeitnehmer einen Rechts­anspruch auf die Versorgungsleistung gewährt. Das Leistungsspektrum des Pensionsfonds ist aus versicherungs­rechtlichen Gründen auf Rentenleis­tungen und einen Kapitalauszahlungs­plan - 30 Prozent werden als Kapital ausgezahlt und der Rest wird verrentet - begrenzt. Ein Kapitalwahlrecht in diesem Fall besteht nicht.

Der Pensionsfonds ist in der Kapital­anlage flexibler als Pensionskasse und Direktversicherung, so dass die Rendi­techancen besser genutzt werden kön­nen, aber damit einhergehend auch ein höheres Verlustrisiko besteht. Aus die­sem Grund erfolgt für den Pensions­fonds eine Insolvenzsicherung über den PSV. Der Beitrag des Arbeitgebers ist hierbei auf ein Fünftel des Beitrags der Direktzusage beziehungsweise Unter­stützungskasse reduziert.