Leonidas XVII Wind Frankreich - Allgemeine Informationen
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DFI Wohnen 2
Kategorie: 1. AIF Genehmigung
Emittent: DFI


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Leonidas XVII Wind Frankreich
Status: platziert Mindestanlage: EUR 10.000 Emissionshaus: Leonidas
Achtung, dieser Fonds ist geschlossen

Projektdaten Investitionen
Ausschüttung Kennzahlen Analysen

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Stammdaten
Beteiligung Leonidas XVII Wind Frankreich
Emittent Leonidas
Kategorie Windkraft
Agio 5.00 %
Währung EUR
Status platziert
Verfügbar seit 31. März 2015
Substanzquote 83,67
Fremdkapitalquote 0%
Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Fakten

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Zeichnungsunterlagen

Highlights
- Investition in die Produktion von Strom durch Windkraftanlagen in Frankreich
- Mindestbeteiligungssumme: EUR 10.000
- Laufzeit ca. 4 Jahre (Planung) - lt. Prospekt bis 2031
- Investitionsquote: ca. 97 Prozent bezogen auf das Gesamtinvestment
- Geplantes Beteiligungsvolumen: EUR 10,4 Mio.
- Geplante Ausschüttungsprognose für das erste volle Betriebsjahr: 8 Prozent
- Konsequente Ausnutzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und Deutschland
- Konservative Kriterien im Rahmen der Kalkulation
Kurzbeschreibung

Das vorliegende Angebot ermöglicht Anlegern die Beteiligung an der Leonidas Associates XVII Wind GmbH & Co. KG. Treuhänder der Beteiligung ist die Leonidas Treuhand GmbH.

Das unmittelbare Anlageobjekt des Emittenten ist ein französisches Tochterunternehmen, die Société en nom collectif (im Folgenden: SNC). Nach dem Erwerb der SNC errichtet diese im unmittelbaren Anschluss daran die Windkraftanlagen (mittelbares Anlageobjekt), betreibt diese und produziert so Strom. Da es sich bei dem vorliegenden Prospekt um einen Blindpool handelt, wurden die SNC und folglich auch die Windkraftanlagen noch nicht erworben.
Geplant ist die Errichtung von einem Windpark auf dem Festland in Frankreich. Zahlreiche Regionen in der Nähe der Küsten im Norden, im Westen und im Süden eignen sich ebenso wie Standorte im Landesinneren. Durch die Gesellschaft soll ausschließlich in die Stromproduktion durch Windkraftanlagen investiert werden, die auf dem französischen Festland gebaut werden. Standorte auf dem Wasser (offshore) scheiden konsequent aus. Die Gesellschaft investiert ausschließlich nur dann, wenn für die Umsetzung des Vorhabens alle notwendigen Genehmigungen zum Bau und anschließendem Betrieb vorliegen. Eine Betriebserlaubnis ist für Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von weniger als 30 MW in Frankreich nicht erforderlich. Es kann sofort mit dem Bau begonnen werden.

Die Mindestlaufzeit der Beteiligung endet gemäß Prognose am 31.12.2031. Die Gesellschaft läuft vorbehaltlich einer Verlängerung bis zum 31.12.2032. Eine Verlängerung kann durch die Gesellschafter nach § 12 Abs. 2 f des Gesellschaftsvertrages beschlossen werden.

Marktsituation
Im 20. Jahrhundert hat ein besorgniserregender Temperaturanstieg eingesetzt. Klimaforscher führen ihn auf den Treibhauseffekt zurück: Während die kurzwellige Sonnenstrahlung aus dem All ungehindert durch die Atmosphäre auf die Erdoberfläche gelangt, findet die reflektierte Wärmestrahlung nicht wieder hinaus. Die steigende Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre fällt nicht zufällig mit der Phase zusammen, in der die Menschheit die Industrialisierung mit fossilen Energieträgern wie Kohle, Erdöl und Erdgas befeuert. Forscher haben mittlerweile eindrucksvoll belegt, dass der Mensch das Klima aus dem Gleichgewicht bringt. Neben dem Energiesparen ist der Einsatz erneuerbarer Energien das wichtigste Mittel im Kampf gegen die globale Erderwärmung. Doch nicht nur der so wichtige Aspekt des Klimaschutzes zwingt die Menschheit zum kurzfristigen Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch die Tatsache, dass fossile Energieträger wie Kohle, Erdgas oder Öl endlich sind, erfordert ein Umdenken und entsprechende Handlungen. Das für den Betrieb von Atomkraftwerken notwendige Uran ist ebenfalls nur noch in begrenztem Maße verfügbar. Auch wenn unter Experten Uneinigkeit hinsichtlich des Zeitpunktes besteht, so ist das Ende dieser Energieformen abzusehen. Neue Energiequellen müssen daher langfristig die Versorgung der weltweit wachsenden Bevölkerung mit Strom übernehmen. Ein erster, wichtiger Schritt für den Schutz der Umwelt sowie die Sicherstellung der Energieversorgung auch in der Zukunft war die Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls am 11. Dezember 1997 durch die Staatengemeinschaft. Mit der Agenda 2020 hat die Europäische Union im Jahr 2007 ihre eigenen Klimaschutzziele definiert und auf den Weg gebracht. Der Fahrplan sieht vor, dass Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 bis zum Jahr 2020 um jeweils 20 Prozent sinken sollen. Erneuerbare Energien müssen mindestens 20 Prozent des EU-Energiebedarfs decken. Die ersten Ergebnisse dieser Maßnahmen lassen sich im veränderten Energiemix in Europa ablesen. Insbesondere der Anteil von Wind- und Solarstrom hat seit dem Jahr 2000 stark zugenommen. Über den Einspeisetarif garantiert der französische Staat den Betreibern von Windkraftanlagen per Gesetz zum einen, dass der produzierte Strom in das nationale Stromnetz eingespeist werden darf und dabei - wie bei allen anderen erneuerbaren Energiequellen auch - sogar Vorrang vor fossil erzeugtem Strom hat. Zum anderen wird gleichzeitig der Netzbetreiber verpflichtet, den eingespeisten Strom zu einem gesetzlich garantierten Mindestpreis für volle 15 Jahre ab Inbetriebnahme abzunehmen. Ein Wechsel zum Verkauf des Stroms am freien Markt und auch wieder zurück in den Einspeisetarif ist monatlich möglich, sollte auf diesem Weg ein besserer Preis erzielt werden können.Zusätzlich zur ohnehin schon attraktiven Einspeisevergütung wird der Einspeisetarif in Frankreich einmal jährlich zum 1. November an die Inflation angepasst. Ein zusätzlicher Schutz für Anleger, den das deutsche Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien nicht kennt. Der Vergütungsanspruch ist zeitlich auf 15 Jahre befristet. Eine jährliche Förderhöchstgrenze gibt es im Gegensatz zur Photovoltaik nicht.
Finanzierung
Das Gesamtinvestitionsvolumen der Gesellschaft gemäß Prognose beträgt EUR 10.401.000 ohne Agio und EUR 10.921.000 inklusive Agio. Die anteiligen Kosten im Rahmen der Eigenkapitalbeschaffung exklusive Agio betragen EUR 728.000, das Agio beträgt EUR 520.000, die Nebenkosten EUR 534.640. Die Gesellschaft finanziert ihre Investition in die Tochtergesellschaft ausschließlich mit Eigenkapital. Zur Realisierung der geplanten Investitionen in Windkraftanlagen wird die Tochtergesellschaft gemäß Prognoserechnung ein Bankdarlehen in Höhe von EUR 26,6 Mio. aufnehmen. Die Prognose der zusammengefassten Investitions- und Finanzierungsplanung geht von einem Verhältnis von 28 % Eigenkapital zu 72 % Fremdkapital ohne Agio aus.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption
Alle Ausschüttungen, die Anleger aufgrund ihrer Beteiligung an der Gesellschaft erhalten, stellen Einnahmen aus Gewerbebetrieb dar. Kommanditisten der Gesellschaft unterliegen ausschließlich der Versteuerung in Deutschland. Durch die Struktur entstehen keine ausländischen Einkünfte. Daher müssen vom Anleger auch keine Steuererklärungen für das jeweilige Investitionsland (Frankreich) erstellt werden. Die Einkünfte aus Frankreich unterliegen beim deutschen Anleger nach aktueller Rechtsprechung lediglich dem Progressionsvorbehalt, der in dieser Prognoserechnung nicht berücksichtigt ist. Nur auf der Ebene der französischen SNC werden ausländische Einnahmen generiert. Hier wird das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und Deutschland genutzt.
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf
Einzahlung Die Mindestkapitaleinlage des Anlegers beträgt EUR 10.000. Höhere Einzahlungen müssen durch EUR 1.000 teilbar sein. Das Agio beträgt 5 % der Zeichnungssumme. Die Einzahlung der Kommanditeinlage inklusive des Agios ist 14 Tage ab Unterzeichnung der Beitrittserklärung fällig. Ausschüttung Die Höhe der Ausschüttungen kann nicht garantiert werden, auch weil es sich um einen Blindpool handelt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beruhen die Angaben auf einer Prognoserechnung eines frei gewählten Windprojektes. Unterstellt werden laufende Auszahlungen beginnend bei 4% für 2016 steigend auf 8% p.a. ab 2017, 10% p.a. ab 2025 und schließlich endend bei 24% p.a. im Jahr 2030. Veräußerung Prognostiziert wird eine Schlussausschüttung für das Jahr 2031 in Höhe von 84,45% die den Veräußerungserlös enthält. Inklusive laufender Ausschüttungen würde des Gesamtmittelrückfluss in diesem Szenario 230,45% betragen.
Beteiligungsobjekt
Das unmittelbare Anlageobjekt des Emittenten ist ein französisches Tochterunternehmen, die Société en nom collectif (im Folgenden: SNC). Nach dem Erwerb der SNC errichtet diese im unmittelbaren Anschluss daran die Windkraftanlagen (mittelbares Anlageobjekt), betreibt diese und produziert so Strom. Da es sich bei dem vorliegenden Prospekt um einen Blindpool handelt, wurden die SNC und folglich auch die Windkraftanlagen noch nicht erworben. Die Holdinggesellschaft wird sich zunächst an einem Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien beteiligen, wobei der Wert des Tochterunternehmens langfristig gefördert werden soll und dessen Sitz vorrangig in Frankreich liegt. Über die Beteiligung an der Gesellschaft investieren Anleger damit mittelbar in ein Unternehmen, das Windkraftanlagen errichten und betreiben wird. Der Betrieb der Windkraftanlagen lässt aufgrund der 15 Jahre durch den französischen Staat garantierten und sich jährlich der Inflation anpassenden Einspeisevergütung einen stabilen Rückfluss erwarten. Sollte die Erhöhungsoption genutzt werden bzw. das Eigenkapitalvolumen entsprechend groß sein, besteht die Option, sich an weiteren Tochterunternehmen zu beteiligen. Hierfür gelten die Investitionskriterien analog. Die Gesellschaft wird gemäß der nachfolgend erläuterten Investitionskriterien in die französische Tochtergesellschaft mit den Windkraftanlagen investieren: - Geplant ist die Errichtung von einem Windpark auf dem Festland in Frankreich. - Durch die Gesellschaft soll ausschließlich in die Stromproduktion durch Windkraftanlagen investiert werden, die auf dem französischen Festland gebaut werden. - Der Windpark muss von den aktuellen wirtschaftlichen Rahmendaten her dazu geeignet sein, auf Basis der konservativen Kalkulation des Verkaufsprospektes die Ausschüttungsprognose der Beteiligung zu erfüllen. - Dreistufiger Prüfprozess: Bewertet werden Windgutachten, Baugenehmigungen, Netzeinspeisezusagen, aber auch die Nähe zu umliegenden Gemeinden. - Die Gesellschaft investiert ausschließlich nur dann, wenn für die Umsetzung des Vorhabens alle notwendigen Genehmigungen zum Bau und anschließendem Betrieb vorliegen. - Das Projekt muss unter die gesetzlich garantierte Förderung für Windkraftanlagen in Frankreich fallen. - Der Baubeginn der Windkraftanlagen ist für Juli 2015 vorgesehen. Bis April 2016 ist geplant, alle Anlagen zu errichten und an das Stromnetz anzuschließen. - Gebaut werden darf ein Windpark ausschließlich mit Turbinen eines renommierten Anlagenherstellers. Entscheidendes Kriterium, ob ein Hersteller als renommiert angesehen werden kann oder nicht, ist die Einschätzung der finanzierenden Bank. - Mit den renommierten Herstellern der Windkraftanlagen soll ein Vollwartungsvertrag abgeschlossen werden - Zusätzlich zum Hersteller der Turbinen kümmert sich die hauseigende Technikabteilung von Leonidas auch selbst um die Überwachung jeder einzelnen Anlage. - Jedes einzelne Windkraftwerk wird mit einer Videoüberwachung ausgestattet. - Alle Anlagen werden umfangreich versichert. - Der mit dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Windkraftanlage errichtet werden soll, abgeschlossene Vorvertrag zum notariellen Pachtvertrag muss eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren haben. - Voraussetzung für jede Investition ist das Vorliegen von mindestens zwei Windgutachten für den konkreten Standort, an dem die Turbinen gebaut und aufgestellt werden sollen.

Informationen zum Initiator: Leonidas

Das Emissionshaus Leonidas Associates GmbH mit Sitz in Kalchreuth bei Nürnberg ist auf die Konzeption innovativer, nachhaltiger Kapitalanlagen im Bereich Umwelt spezialisiert. Der Ursprung ist auf das Jahr 2006 zurückzuführen, als das Fondsmanagement die Beratung institutioneller Unternehmen, die sich mit Investitionen in die Solarenergie beschäftigen, übernahm. Seit dem Jahr 2009 stellt Leonidas Associates seine Expertise auch privaten Investoren zur Verfügung. Das verwaltete Gesamtinvestitionsvolumen, verteilt über sechs Beteiligungen, liegt aktuell bei knapp 270 Millionen Euro. Alle bisherigen Investments entwickeln sich dabei wie geplant oder besser.

Leonidas Associates setzt bei seinen Beteiligungsangeboten für private Anleger den gleichen Standard, wie er sonst nur institutionellen Großinvestoren geboten wird. Dazu zählen die hohe Qualität der Investitionsobjekte in Kombination mit marktgerechten Einkaufspreisen, die niedrigen Fondsnebenkosten und die hohe Transparenz in der Unternehmenskommunikation Geschäftsführende Gesellschafter sind Frau Dipl. Betriebswirtin (FH) Antje Grieseler und Herr Rechtsanwalt Max-Robert Hug. Frau Grieseler ist der Kopf des Fondsmanagement-Teams. Sie verantwortet die Konzeption aller Beteiligungsprojekte von der Investition über die Finanzierung bis hin zur Betriebsphase.

Seit 2005 betreut sie institutionelle Investoren bei deren Investments im Umweltsektor und baute währenddessen ein umfassendes Netzwerk zu Partnern vor allem in Europa und Asien auf. Herr Hug verantwortet den Vertrieb und das Marketing im Unternehmen. Seine Karriere startete er als Wertpapierspezialist bei einer renommierten deutschen Broker- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Köln. Im Anschluss verantwortete er den Vertrieb eines auf alternative Anlagekonzepte spezialisierten Investmenthauses. Dabei betreute er institutionelle Kunden aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz.
 
Quelle:Leonidas

Wichtiger Hinweis
Die Informationen zu diesem Angebot beruhen auf den Angaben des Initiators und sind von uns nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft worden, keine Gewähr für Übertragungsfehler. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der jeweilige Emissionsprospekt, WAI, VIB usw.. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.