Luxemburg, 27. Januar 2026
Steigender Basiszinssatz erhöht Steuerlast
Liquiditätsvorteile mit Depotstelle in Luxemburg
Der zu Jahresbeginn veröffentlichte Basiszinssatz zur Berechnung der Vorabpauschale ist auf 3,2 Prozent gestiegen. Nach Jahren der Null- und Niedrigzinsphase hat das für Anlegerinnen und Anleger wieder spürbare steuerliche Konsequenzen – vor allem bei thesaurierenden Fondsstrategien.
Kurzfazit
- Vorabpauschale besteuert fiktive Erträge – auch ohne Verkauf/Ausschüttung.
- Deutsche Banken führen die Steuer häufig bereits im Januar ab – teils per Anteilsverkauf.
- Depotstellen im Ausland (z. B. Luxemburg) behalten nicht automatisch ein – Besteuerung erfolgt über die Steuererklärung.
Was Anleger jetzt wissen sollten
Die Vorabpauschale basiert auf einem fiktiven Investmentertrag und ist gemäß § 18 Absatz 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) als Kapitalertrag zu versteuern. „Sie unterstellt pauschal Erträge auf Fondsvermögen, auch wenn diese noch nicht durch Verkauf oder Ausschüttung realisiert wurden“, sagt Michael Patzelt, Head of Sales DACH bei Moventum.
Jede in Deutschland ansässige Bank oder Depotstelle ist gesetzlich verpflichtet, diese Steuer möglichst im Januar direkt an das Finanzamt abzuführen. In der Praxis geschieht dies häufig durch einen automatischen Anteilsverkauf im Depot.
Für Anleger kann das gleich mehrere Nachteile haben: Zum einen wird das investierte Vermögen unmittelbar geschmälert. Zum anderen erfolgt die Besteuerung auf Gewinne, die nur buchmäßig vorhanden sind, jedoch noch nicht realisiert wurden. Zwar wird die gezahlte Abgeltungsteuer später bei einem tatsächlichen Verkauf angerechnet, doch kurzfristig fehlt die Liquidität. Besonders problematisch ist dies, wenn keine ausreichenden Ausschüttungen erfolgt sind oder wenn Verluste nicht unmittelbar gegengerechnet werden können.
Liegen die Ausschüttungen eines Fonds über der errechneten Vorabpauschale, entfällt diese zwar – bei vielen thesaurierenden Strategien greift dieser Ausgleich jedoch nicht. „Was lange Zeit kaum relevant war, entwickelt sich nun zu einem echten Kostenfaktor“, so Patzelt.
Gestaltungsspielraum: Depotstruktur
Eine Vermeidung der Vorabpauschale ist nicht möglich. Es gibt jedoch Alternativen in der Gestaltung: Bei einer Depotstelle im Ausland – etwa am hochregulierten Finanzplatz Luxemburg – wird die Vorabpauschale nicht automatisch einbehalten. Stattdessen erfolgt die Besteuerung nachgelagert im Rahmen der persönlichen Steuererklärung.
Der Vorteil: Es kommt nicht zu einem zwangsweisen Anteilsverkauf und die Steuer kann gegebenenfalls direkt mit anderen Verlusten verrechnet werden. „Gerade in einem Umfeld steigender Zinsen und zunehmender steuerlicher Komplexität wird eine vorausschauende Depotstruktur immer wichtiger“, so Patzelt.
Statement
„Internationale Depotlösungen können im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen dabei helfen, Liquidität zu erhalten und steuerliche Effekte besser zu steuern.“
– Michael Patzelt, Head of Sales DACH, Moventum
Hinweis: Diese Nachricht dient ausschließlich der Information und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.