Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung hält die Fondsgesellschaft noch keine Zielfonds. Investitionen werden grundsätzlich erst vorgenommen, nachdem sich Anleger an der Fondsgesellschaft beteiligt haben. Damit kann noch nicht angegeben werden, wann, wie viele und welche Zielfonds letztendlich gezeichnet werden bzw. wie viel das jeweils investierte Kapital betragen wird, da dies vom Platzierungserfolg der Fondsgesellschaft abhängig ist.
Die Anlagebedingungen sehen vor, dass die Fondsgesellschaft maximal bis zu 20% in inländische Spezial AIF investieren kann und dass sie mindestens 40%, maximal bis zu 84,9% in Spezial AIF investieren wird, die dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der europäischen Union oder dem Recht eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum außer Deutschland unterliegen.
Die Fondsgesellschaft wird mindestens 15,1%, maximal bis zu 60% in Spezial AIF investieren, die dem Recht eines Drittstaates unterliegen. Die Auswahl der (noch nicht konkretisierten) Zielfonds folgt den in den Anlagebedingungen niedergelegten Vorgaben (Allokationsvorgaben) und ist durch einen Investitionsprozess standardisiert.
Die Allokationsvorgaben sehen vor, dass die Fondsgesellschaft ausschließlich in Zielfonds investieren wird, die Unternehmen mit dem Ziel erwerben, diese nach einer typisierten Haltefrist zwischen 3 bis 7 Jahren wieder zu veräußern. Weitere Informationen zur den Investitionsbedingungen können dem Prospekt entnommen werden.