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Offenlegungsverordnung: Reformvorschläge der EU- Kommission
vom 16.12.2025
Offenlegungsverordnung: EU-Kommission legt Reformvorschläge vor
Die EU-Kommission will die Offenlegungspflichten für nachhaltige Finanzprodukte vereinfachen und wirksamer machen – mit klareren Kategorien, weniger Bürokratie und besseren Leitplanken gegen Greenwashing.
Hintergrund
Die Offenlegungsverordnung sollte ursprünglich für mehr Transparenz sorgen und Anlegern besser zeigen, wie stark ein Finanzprodukt Nachhaltigkeitsstandards berücksichtigt. In der Praxis wurden die Vorgaben jedoch als komplex empfunden, waren schwer darstellbar und wurden teils als faktisches ESG-Klassifizierungssystem genutzt – mit Risiken für Fehlinterpretationen und Greenwashing.
Neues Kategorisierungssystem: 3 Klassen mit Mindestkriterien
1) Nachhaltige Kategorie
Produkte, die zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen beitragen – inklusive Investitionen in Unternehmen/Projekte, die bereits hohe Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.
2) Übergangskategorie
Produkte mit Investitionen in Unternehmen/Projekte, die noch nicht nachhaltig sind, sich aber auf einem glaubhaften Übergangsweg befinden. Wie „glaubhaft“ konkret definiert wird, ist derzeit noch offen.
3) ESG-Grundlagenkategorie
Produkte mit breiten ESG-Ansätzen, die die Kriterien der ersten beiden Kategorien nicht erfüllen – z. B. Strategien wie „Best-in-Class“.
Kernpunkte der Vorschläge
  • 70%-Quote: Bei kategorisierten Produkten sollen mindestens 70% der Investitionen die gewählte Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen.
  • Ausschlüsse: Produkte mit Investitionen in nicht ESG-konforme Industrien (z. B. Tabak oder verbotene Waffen) sollen keiner der drei Kategorien zugeordnet werden können.
  • ESG-Begriffe in Name & Marketing: ESG-Angaben im Produktnamen oder in Marketingunterlagen sollen kategorisierten Produkten vorbehalten sein.
  • Weniger Produktpflichten: Offenlegung auf Produktebene soll sich stärker auf die Kriterien beschränken, die der jeweiligen Kategorie zugrunde liegen.
Weitere geplante Entlastungen
Nach den Vorschlägen sollen Portfolioverwaltung und Anlageberatung künftig nicht mehr unter die Offenlegungsverordnung fallen. Insgesamt zielen die Reformideen darauf ab, Komplexität zu reduzieren, Kosten zu senken und die Verständlichkeit für Anleger zu erhöhen.
Ausblick
Die Vorschläge der EU-Kommission sind ein wichtiger Schritt, aber noch nicht final: Der Entwurf geht nun zur Beratung an EU-Parlament und EU-Rat. Aus der Branche kommen überwiegend positive Rückmeldungen, da die Schwerpunkte insbesondere Banken und Sparkassen entlasten und zugleich die Transparenz für Anleger verbessern könnten. Als nächster (und überfälliger) Schritt wird häufig eine Vereinfachung der Kriterien für Nachhaltigkeitspräferenzen im Vertrieb erwartet.

Quelle: IC Consulting GmbH