Kurzüberblick
Die BaFin hat zusammen mit europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörden ein Factsheet für sogenannte „Finfluencer“ veröffentlicht. Hintergrund: Viele Menschen zwischen 18 und 45 Jahren informieren sich zu Geldanlage-Themen über soziale Medien und stufen Inhalte dort häufig als verlässliche Quelle ein – obwohl Empfehlungen nicht selten vergütet sind und die Grenze zur Anlageberatung schnell überschritten werden kann.
Das Factsheet versteht sich als klare Verhaltensleitlinie: Finfluencer sind für ihre Inhalte verantwortlich – auch ohne formale Qualifikation – und sollen Risiken für Anleger sowie mögliche Haftungsfolgen ernst nehmen.
Kernpunkte des Factsheets
1) Inhalte müssen „wahr, fair, klar und nicht irreführend“ sein
Finfluencer sollen deutlich trennen, was Fakten sind und was persönliche Meinung. Aussagen dürfen nicht verkürzt oder so formuliert werden, dass sie Anleger in die Irre führen.
2) Nicht nur Chancen, sondern auch Risiken benennen
Die BaFin betont, dass eine einseitige Darstellung („nur Rendite“) problematisch ist. Risiken sollen klar hervorgehoben werden, damit Anleger die Aussagen einordnen können.
3) Vergütungen und Vorteile transparent offenlegen
Provisionen, Geschenke oder sonstige Vergünstigungen sollen offen kommuniziert werden. Werbung muss als Werbung erkennbar sein – verdeckte Anreize sind besonders kritisch.
4) Keine Expertentäuschung – und Zulassungen prüfen
Finfluencer sollen nicht den Eindruck erwecken, sie seien „zertifizierte Experten“, wenn das nicht zutrifft. Vor der Bewerbung von Produkten oder Unternehmen sollen zudem Zulassungen/Seriosität geprüft werden, um nicht in betrügerische Strukturen hineingezogen zu werden.
5) Wichtiger Hinweis: Grenze zur Anlageberatung wird schnell überschritten
Die BaFin erinnert daran, dass Anlageberatung grundsätzlich eine entsprechende Erlaubnis erfordert. Bereits konkrete Empfehlungen („kauf dies“, „verkauf das“, „investiere nicht in …“) oder Kursprognosen („steigt/fällt“) können rechtlich als Anlageberatung eingeordnet werden.
Einordnung
Nachdem sich die BaFin bislang vor allem an Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hinweisen zum Umgang mit Social-Media-Finanzinhalten gewandt hat, adressiert sie nun stärker die „Anbieterseite“. Das Factsheet ist keine neue Rechtslage, sondern eine kompakte Zusammenfassung geltender Regeln – inklusive möglicher zivil- und strafrechtlicher Konsequenzen bei irreführender Werbung, fehlender Kennzeichnung oder unerlaubter Beratung/Vermittlung.
Offen bleibt, wie schnell sich dadurch die Praxis verändert: Bisher wurden vergleichsweise wenige Fälle konsequent verfolgt. Das Factsheet kann jedoch als Signal verstanden werden, dass die Aufsicht stärker sensibilisiert und im nächsten Schritt genauer hinschaut.