Macquarie 7: Infrastruktur (Austria) - Allgemeine Informationen
Navigation
Kategorien
>> 1. AIF Genehmigung
>> 2. Vermögensanlagen
>> 3. Direktinvestments
>> Immobilien (alle)
  >> Gewerbeimmobilien
  >> Projektentwicklung
  >> USA
>> Infrastruktur
>> New Energy
>> Portfoliofonds
>> Private Equity
>> Private Placement
>> Ratensparfonds
>> Realimmobilien
>> Sonstiges
>> Vermögensverwaltung
>> Favoriten


SUCHE STARTEN
Macquarie 7: Infrastruktur (Austria)
Status: Mindestanlage: EUR 10.000 Emissionshaus:
Projektdaten Investitionen
Ausschüttung Kennzahlen Analysen

*** Frühlingsspecial ***
Sie erhalten bei vielen Beteiligungen das Agio komplett erlassen,
häufig dazu sogar noch einen zusätzlichen Bonus.
Fragen Sie uns! (Zustimmung des Initiators erforderlich)

Stammdaten
Beteiligung Macquarie 7: Infrastruktur (Austria)
Emittent k. A.
Kategorie k. A.
Agio 5.00 %
Währung EUR
Status
Verfügbar seit 11.01.2010
Substanzquote k. A.
Fremdkapitalquote k. A.
Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Fakten

-
Natürlich können Sie uns auch gerne telefonisch unter der Rufnummer 09721 304 333 erreichen
Anrede *
Ort
Vorname *
Land
Nachname *
Telefon*
Strasse
Email *
PLZ
Text:

Rückrufbitte:
Wunschzeit?
Versandart per Mail
per Post
Hiermit akzeptiere ich AGB / Nutzungsbdingungen, die Datenschutzerklärung und den Haftungsausschluss.

*Plichtfelder

Zeichnungsunterlagen

Kurzbeschreibung

Die Anleger treten der Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich als Treugeber-Kommanditisten über die Macquarie Treuvermögen GmbH ("Treuhandkommanditistin"), bzw. direkt als Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft, bei.

Die Beteiligungsgesellschaft wird mit ihren frei verfügbaren Mitteln nach Abschluss der Platzierung ein Genussrecht der MEIF Germany Seven S. à r. l. ("MEIF Seven S. à r. l."), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Luxemburger Recht, erwerben. MEIF Seven S. à r. l. wird den Erlös aus der Begebung dieses Genussrechts dazu verwenden, sich am Macquarie European Infrastructure Fund III ("Zielfonds" oder "MEIF III") als Limited Partner zu beteiligen. Daneben wird sie aus diesen Mitteln Gesellschafterdarlehen an MEIF III gewähren. Die MEIF Seven S. à r. l. wird Kapital, das vom Zielfonds nicht für Investitionen abgerufen wurde, als Einlage bei einer Bank in einem OECD-Land3, die mindestens mit einer Bonitätsbeurteilung von A einer internationalen Ratingagentur ausgestattet ist, anlegen. Spätestens mit Ablauf der Kapitalzusagedauer5 des Zielfonds soll der Erlös aus der Begebung des Genussrechts zur Gänze in den Zielfonds investiert sein. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung hat der Zielfonds bereits Anteile an den Flughäfen Brüssel und Kopenhagen erworben.

Das Genussrecht gewährt der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 7 mbH & Co KG Anteil am Gewinn der MEIF Seven S. à r. l. aus der Beteiligung am Zielfonds und an den Zinserträgen aus der Bankeinlage, jedoch keine Kontroll- und Mitwirkungsrechte am Zielfonds und der MEIF Seven S. à r. l.

Die Beteiligungsgesellschaft wird aufgelöst, wenn das Genussrecht vollständig veräußert, eingezogen oder bei dessen Fälligkeit zurückgezahlt wird. Gleiches gilt im Fall einer Wandlung des Genussrechts in Geschäftsanteile an der MEIF Seven S. à r. l. nach vollständiger Veräußerung der Geschäftsanteile.

Unabhängig von einem Börsengang, einer Veräußerung oder Rekapitalisierung kann die Beteiligungsgesellschaft das Genussrecht zum 31. Dezember 2018 der Andienungsverpflichteten zu 95 % des Marktwertes andienen. Die Bewertungsmethode dieses Marktwertes wird von einem anerkannten Sachverständigen (Wirtschaftsprüfer) auf Angemessenheit, Fairness sowie Marktüblichkeit und Vollständigkeit bestätigt werden.

Finanzierung
Das geplante Gesamtinvestitionsvolumen beträgt ca. EUR 20 Mio. und wird aus Eigenkapital finanziert.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption
Die Beteiligung des Anlegers an der Beteiligungsgesellschaft ist nicht als Anteil an einem ausländischen Investmentfonds nach § 42 Abs. 1 InvFG zu qualifizieren. Somit sind die besonderen Vorschriften der §§ 40 und 42 InvFG nicht anzuwenden und es sind die allgemeinen Besteuerungsfolgen zu beachten. Aufgrund des vermögensverwaltenden Charakters der Beteiligung erzielt eine natürliche Person als Anleger außerbetriebliche Einkünfte, nämlich Zinsen und Substanzgewinne, die grundsätzlich der österreichischen Besteuerung unterliegen. Für Zinsen ist grundsätzlich der lineare Steuersatz von 25% anzuwenden. Die - im Rahmen der Veräußerung der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft erzielten - Gewinne unterliegen als Zinsen der Besteuerung zum linearen Steuersatz von 25%. Die entgeltliche Übertragung der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft unterliegt grundsätzlich einer Gebühr. Sofern jedoch der Anleger unmittelbar an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt ist oder ansonsten eine Vertragsübernahme vorliegt, wird keine Gebühr erhoben.
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf
Einzahlung: Die Mindestbeteiligung (Zeichnungssumme) soll EUR 10.000 betragen. Die Zahlungsverpflichtung der Anleger bezieht sich auf den gesamten Zeichnungsbetrag zzgl. 5% Agio. Die Zahlungsverpflichtung zzgl. Agio ist in einer Summe spätestens bis zum 2. Juli 2010 auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto einzuzahlen. Auszahlung: Die Beteiligungsgesellschaft kann nach freiem Ermessen der Geschäftsführenden Kommanditistin freie Liquidität an die Gesellschafter bzw. Treugeber ausschütten. Die Ausschüttungen erfolgen voraussichtlich im zweiten und vierten Quartal. Bei der Bestimmung des auszuschüttenden Betrages kann nach freiem Ermessen der Geschäftsführenden Kommanditistin eine angemessene Reserve zur Bestreitung der Kosten und Ausgaben der Gesellschaft gebildet werden ("Liquiditätsreserve"). Erlöse aus den Kapitalanlagen der Gesellschaft werden grundsätzlich nicht wieder angelegt. Die Liquiditätsreserve wird als Festgeld angelegt. Die vorliegende Beteiligung lässt keine konkrete Prognose über den Zeitpunkt und die Höhe zukünftiger Ausschüttungen zu. Der Zeitpunkt erstmaliger Ausschüttungen von den Beteiligungsgesellschaften des Zielfonds ist von ihrer Geschäftsentwicklung abhängig.
Beteiligungsobjekt
Zielfonds ist die Macquarie European Infrastructure Fund III L.P., eine in England eingetragene Limited Partnership nach dem Limited Partnerships Act 1907. Mit dem Erwerb des von der MEIF Seven S. à r. l. emittierten Genussrechts ist die Beteiligungsgesellschaft wirtschaftlich indirekt an den Ergebnissen des Zielfonds beteiligt. Dieser beabsichtigt während der Kapitalzusagedauer, mit dem von seinen Investoren zugesagten Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen ein diversifiziertes, also breit gestreutes Portfolio von Infrastrukturunternehmen und ähnlichen Beteiligungen zu erwerben. Zum Ende seiner Kapitalzusagedauer soll das Portfolio hinsichtlich Art der Beteiligung, Land und Währung ausgewogen gewichtet sein. So sollen zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr als 25% der gesamten Kapitalzusagen in eine einzelne Beteiligung investiert worden sein. Entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrags des Zielfonds plant die MEIF Seven S. à r. l. mit dem Zielfonds zu vereinbaren, dass sie nicht mit mehr als 30% ihres Genussrechtskapitals an Flughäfen beteiligt sein wird und jede weitere Investition des Zielfonds in andere Unternehmen als Flughäfen aufgrund von zusätzlichen Kapitalzusagen den mittelbaren Anteil am Flughafenportfolio reduziert. Die Macquarie-Gruppe selbst hat für den Zielfonds eine Kapitalzusage von EUR 50 Mio. abgegeben. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung hat der Zielfonds bereits Anteile an den Flughäfen Brüssel und Kopenhagen erworben.


Wichtiger Hinweis
Die Informationen zu diesem Angebot beruhen auf den Angaben des Initiators und sind von uns nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft worden, keine Gewähr für Übertragungsfehler. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der jeweilige Emissionsprospekt, WAI, VIB usw.. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.