Die Anleger treten der Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich als Treugeber-Kommanditisten über die Macquarie Treuvermögen GmbH ("Treuhandkommanditistin"), bzw. direkt als Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft, bei.
Die Beteiligungsgesellschaft wird mit ihren frei verfügbaren Mitteln nach Abschluss der Platzierung ein Genussrecht der MEIF Germany Seven S. à r. l. ("MEIF Seven S. à r. l."), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Luxemburger Recht, erwerben. MEIF Seven S. à r. l. wird den Erlös aus der Begebung dieses Genussrechts dazu verwenden, sich am Macquarie European Infrastructure Fund III ("Zielfonds" oder "MEIF III") als Limited Partner zu beteiligen. Daneben wird sie aus diesen Mitteln Gesellschafterdarlehen an MEIF III gewähren. Die MEIF Seven S. à r. l. wird Kapital, das vom Zielfonds nicht für Investitionen abgerufen wurde, als Einlage bei einer Bank in einem OECD-Land3, die mindestens mit einer Bonitätsbeurteilung von A einer internationalen Ratingagentur ausgestattet ist, anlegen. Spätestens mit Ablauf der Kapitalzusagedauer5 des Zielfonds soll der Erlös aus der Begebung des Genussrechts zur Gänze in den Zielfonds investiert sein. Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung hat der Zielfonds bereits Anteile an den Flughäfen Brüssel und Kopenhagen erworben.
Das Genussrecht gewährt der Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 7 mbH & Co KG Anteil am Gewinn der MEIF Seven S. à r. l. aus der Beteiligung am Zielfonds und an den Zinserträgen aus der Bankeinlage, jedoch keine Kontroll- und Mitwirkungsrechte am Zielfonds und der MEIF Seven S. à r. l.
Die Beteiligungsgesellschaft wird aufgelöst, wenn das Genussrecht vollständig veräußert, eingezogen oder bei dessen Fälligkeit zurückgezahlt wird. Gleiches gilt im Fall einer Wandlung des Genussrechts in Geschäftsanteile an der MEIF Seven S. à r. l. nach vollständiger Veräußerung der Geschäftsanteile.
Unabhängig von einem Börsengang, einer Veräußerung oder Rekapitalisierung kann die Beteiligungsgesellschaft das Genussrecht zum 31. Dezember 2018 der Andienungsverpflichteten zu 95 % des Marktwertes andienen. Die Bewertungsmethode dieses Marktwertes wird von einem anerkannten Sachverständigen (Wirtschaftsprüfer) auf Angemessenheit, Fairness sowie Marktüblichkeit und Vollständigkeit bestätigt werden.