MIG Fonds 4 - Allgemeine Informationen
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MIG Fonds 4
Status: platziert Mindestanlage: € 3.000 Emissionshaus: MIG
Achtung, dieser Fonds ist geschlossen

Projektdaten Investitionen
Ausschüttung Kennzahlen Analysen

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Sie erhalten bei vielen Beteiligungen das Agio komplett erlassen,
häufig dazu sogar noch einen zusätzlichen Bonus.
Fragen Sie uns! (Zustimmung des Initiators erforderlich)

Stammdaten
Beteiligung MIG Fonds 4
Emittent MIG
Kategorie Private Equity
Agio 0.00 %
Währung EUR
Status platziert
Verfügbar seit 20.09.2005
Substanzquote k. A.
Fremdkapitalquote k. A.
Einkunftsart Einkünfte aus Kapitalvermögen

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Fakten

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Natürlich können Sie uns auch gerne telefonisch unter der Rufnummer 09721 304 333 erreichen
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Zeichnungsunterlagen

Einzahlung / Auszahlung / Verkauf
Einzahlung: Die Beteiligung bzw. der Kapitalanteil eines Anlegers an der Fondsgesellschaft muss mindestens EUR 3.000,00 betragen. Eine höhere Beteiligung muss jeweils durch ganzzahlig 100 teilbar sein. Jeder Anleger ist berechtigt, die Einlageverpflichtung wahlweise ganz oder zu einem Teilbetrag in monatlichen Raten zu bezahlen. Die monatliche Rate muss mindestens EUR 25,00 betragen, ein höherer Ratenbetrag muss durch 5,00 teilbar sein. Die Gesamtlaufzeit er Ratenzahlung darf nicht mehr als 300 Monate betragen. Die Höhe der Gesamteinlage, der monatlichen Rate und der beabsichtigten Gesamtlaufzeit bestimmt der Anleger nach Maßgabe vorstehender Regelungen in der Beitrittserklärung. Sonderzahlungen auf die Einlageverpflichtung sind abweichend von der Ratenzahlungsvereinbarung jederzeit und in beliebiger Höhe möglich und verkürzen die Gesamtlaufzeit der Ratenzahlungsverpflichtung. Jeder Anleger ist berechtigt, bei Beitritt zur Fondsgesellschaft eine sog. "Beitrittszahlung" in Höhe von bis zu 20 % seiner Einlage zu bezahlen. Der Betrag der Beitrittszahlung wird vom Anleger in der Beitrittserklärung selbst festgesetzt. Die Beitrittszahlung verkürzt die Laufzeit der Ratenzahlung und führt unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Reduktion der Einlageverpflichtung in Höhe des Betrags der Beitrittszahlung. Auszahlung: Die Fondsgesellschaft kann Überschüsse erzielen, indem Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert oder aus einer Unternehmensbeteiligung laufende Gewinnausschüttungen an die Gesellschaft bezahlt werden. Die Anleger sind an Ergebnissen der Fondsgesellschaft im Verhältnis ihres eingezahlten Kapitalanteils zum tatsächlich eingezahlten Gesellschaftskapital (Summe aller Kapitalanteile) am jeweiligen Bilanzstichtag (31.12.) beteiligt. Die Anleger entscheiden über Entnahmen (Ausschüttungen) zusammen mit den Gründungsgesellschaftern durch Mehrheitsbeschluss. Erlöse aus der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen werden grundsätzlich ausgeschüttet. Im Übrigen werden Liquiditäts-überschüsse und Gewinne im Regelfall erst dann an die Gesellschafter bzw. Anleger ausgeschüttet, sobald die Anlaufverluste ausgeglichen sind, also das gesamte ursprünglich eingezahlte Gesellschaftskapital durch Gewinne wiederhergestellt ist.
Kurzbeschreibung

Die Anleger erwerben einen Kommanditanteil an der MIG AG & Co. Fonds 4 KG (Fondsgesellschaft). Die Kommanditanteile der Anleger werden zunächst treuhänderisch von der MIG Beteiligungstreuhand GmbH gehalten. Gesellschaftsrechtlich ist somit zunächst allein die Treuhänderin Gesellschafterin. Ab dem 01.01.2008 besteht die Möglichkeit, das Treuhandverhältnis zu kündigen und den jeweiligen Kommanditanteil direkt zu übernehmen.

Bei der angebotenen Vermögensanlage handelt es sich um einen sog. Venture-Capital- bzw. Private-Equity-Fonds. Die Fondsgesellschaft verwendet das Anlegerkapital dafür, Beteiligungen an kleineren und mittelständischen, nichtbörsennotierten Unternehmen zu erwerben.

Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen, wobei eine ordentliche Kündigung jedes Anlegers erstmals zum 31.12.2032 möglich ist.

Finanzierung
Das geplante, maximale Platzierungsvolumen der Fondsgesellschaft beträgt EUR 100 Mio.
Beteiligungsobjekt
Bei den Beteiligungsunternehmen handelt es sich aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen in aller Regel um Kapitalgesellschaften. Zielunternehmen sind vor allem junge, innovative Unternehmen, die die Investition der Fondsgesellschaft zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung, zur Markteinführung ihrer Produkte oder zu deren Vertrieb benötigen und keine klassische Bankenfinanzierung erhalten oder in Anspruch nehmen möchten. Die Fondsgesellschaft soll somit zwei Interessen zusammenführen: Hochtechnologie-Unternehmen wird Eigenkapital zur Verfügung gestellt und andererseits erhält eine Vielzahl von Anlegern, auch mit kleineren Beteiligungsbeträgen, die Chance, an einer möglichen Wertsteigerung solcher Unternehmen zu partizipieren. Die Fondsgesellschaft hat zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch keine Unternehmensbeteiligungen erworben. Die Anleger investieren somit zunächst in ein Fondsunternehmen ohne Anlageobjekte ("Blind Pool").


Wichtiger Hinweis
Die Informationen zu diesem Angebot beruhen auf den Angaben des Initiators und sind von uns nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft worden, keine Gewähr für Übertragungsfehler. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der jeweilige Emissionsprospekt, WAI, VIB usw.. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.