Kryptowährungen Europäischer Regulierungsrahmen für Kryptowerte befindet sich in der Endphase
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Kryptowährungen Europäischer Regulierungsrahmen für Kryptowerte befindet sich in der Endphase
vom 13.09.2022
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Kryptowährungen sind ein interessantes Thema, das regelmäßig in den Medien behandelt wird. Das liegt einerseits an der dahinterstehenden Blockchain-Technologie und andererseits an der Frage, ob sich Kryptowährungen als Alternative oder Ergänzung zu den staatlichen Währungen etablieren können. Der Markt für Kryptowährungen ist weltweit weitgehend unreguliert. Kritiker bemängeln die fehlende „Deckung“ und die Anonymität, die Geldwäsche und Steuerhinterziehung begünstigt. Das entspricht auch der Sicht der meisten Staaten und Notenbanken. So verwundert es nicht, dass die EU mit dem Regelwerk MiCA (Markets in Crypto Assets) ein neues Gesetz auf den Weg gebracht hat. Mit der Reform der Geldtransfer-Verordnung werden Krypto-Transaktionen erstmals EU-weit einheitlich reguliert, um Transfers digitaler Vermögenswerte eindeutig zurückverfolgen und identifizieren zu können.

Anbieter von Krypto-Vermögensdienstleistungen wie Broker und Börsen benötigen künftig eine Lizenz von einer Aufsichtsbehörde eines EU-Landes. Die jeweilige Aufsichtsbehörde muss der europäischen Finanzmarktaufsicht ESMA jeden Anbieter melden, den sie autorisiert hat.

Künftig sollen die Handelsplattformen für Digitalgeld bei allen Transaktionen Informationen über Absender sowie Empfänger ermitteln und im Bedarfsfall an die zuständigen Behörden weiterleiten. Da sich Transaktionsverläufe über die Blockchain detailliert nachverfolgen lassen, wird besonders auf die Schnittstellen zum regulären Finanzsystem geachtet.

Problematisch sind jedoch die privaten Wallets, deren Inhaber ihre Kryptowerte nicht bei einem Dienstleister verwahren, da die anonymen Wallets in der Blockchain nur als ein Code aus Zahlen und Buchstaben erscheinen. Als Kompromiss müssen zunächst nur Wallets identifiziert werden, die einen Gegenwert von EUR 1.000 und mehr haben. Private Transaktionen ohne zwischengeschaltete Plattformen oder Börsen bleiben davon unberührt.

Die neuen EU-Vorschriften sollen Inhabern von Stablecoins das Recht geben, ihr Geld kostenlos zurückzufordern. Emittenten müssen einen registrierten Firmensitz in der EU haben und zudem nachweisen, dass sie ausreichend Reserven für die ausgegebenen Tokens hinterlegt haben. Stablecoins sollen eins zu eins mit einem anderen Wert, z.B. Euro, hinterlegt sein. Ein Token ist demnach immer einen Euro wert. Allerdings wird es bei Stablecoins, die an nichteuropäische Währungen gekoppelt sind, Beschränkungen geben. Stablecoins-Anbieter werden zudem künftig von der europäischen Bankenbehörde EBA überwacht.

Mit Blick auf den hohen Energieverbrauch, z.B. beim Schürfen der Cyberwährungen, müssen Anbieter von Kryptowährungen die Auswirkungen ihrer Assets auf die Umwelt offen legen. Dabei sollen Standards genutzt werden, die die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA entwerfen wird. Problematisch ist, dass nicht jede Kryptowährung über ein Unternehmen ausgegeben wird. Bei der größten Kryptowährung, dem Bitcoin, gibt es schlicht keinen konkreten Ansprechpartner. Die EU-Kommission will innerhalb von zwei Jahren die Umweltauswirkungen von Kryptoassets bewerten und verbindliche Nachhaltigkeitsregeln einführen.

Bis Ende 2023 soll das neue Regelwerk in der EU in Kraft treten. Die vorläufige Einigung muss noch von den zuständigen Ausschüssen und dem Parlamentsplenum sowie den Vertretern der Mitgliedstaaten gebilligt werden.

Kryptowährungen sind und bleiben ein Dorn im Auge der Behörden und Notenbanken der meisten Staaten. Die wichtigsten Kryptowährungen, allen voran der Bitcoin, haben sich aber soweit etabliert, dass sie Bestand haben können. Die dahinter stehende Technik wird sich unabhängig davon in verschiedenen Bereichen durchsetzen.

Quelle: IC Consulting GmbH