Die my green invest GmbH gibt zwei Typen von Genussrechten heraus, die sich in ihrer Laufzeit und Verzinsung unterscheiden. Die Emittentin begibt Genussrechte mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 15.000.000 Euro, aufgeteilt in 15.000 Genussrechte mit einem Nennbetrag von jeweils 1.000 Euro, wobei die Mindestzeichnungssumme 1.000 Euro (ohne Agio) beträgt.
Es handelt sich dabei um sogenannte vinkulierte Namensgenussrechte, die auf den jeweiligen Namen des einzelnen Anlegers ausgegeben werden und nicht frei handelbar sind. Der Genussrechtsinhaber erhält eine Verzinsung, soweit die Emittentin nach Berücksichtigung etwaiger Verlustvorträge aus dem Vorjahr ausreichenden Jahresüberschuss erwirtschaftet. Erwirtschaftet die Emittentin keinen ausreichenden Jahresüberschuss oder sogar einen Verlust, verringert sich die Verzinsung des Genussrechtskapitals und kann sogar vollständig ausfallen.
Die Emittentin hat bislang noch nicht in bestehende Projekte investiert. Daher kann die Emittentin das ihr zufließende Genussrechtskapital frei verwenden. Durch die Möglichkeit der freien Verwendung des Genussrechtskapitals im Rahmen des durch den Gesellschaftsvertrag der my green invest GmbH festgeschriebenen Unternehmensgegenstandes hat die angebotene Vermögensanlagen einen so genannten "Blind-pool-Charakter".
Im Folgenden werden die Genussrechte Typ B beschrieben. Die Laufzeit dieser Anlage beträgt 10 Jahre.