§ 6b KG 2 - Allgemeine Informationen
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§ 6b KG 2
Status: platziert Mindestanlage: € 20.000 Emissionshaus: Fonds & Vermögen
Achtung, dieser Fonds ist geschlossen

Projektdaten Investitionen
Ausschüttung Kennzahlen Analysen

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Stammdaten
Beteiligung § 6b KG 2
Emittent Fonds & Vermögen
Kategorie k. A.
Agio 5.00 %
Währung EUR
Status platziert
Verfügbar seit November 2005
Substanzquote 98%
Fremdkapitalquote 16,2%
Einkunftsart Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Fakten

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Zeichnungsunterlagen

Kurzbeschreibung

Fonds & Vermögen ist eine gewerblich geprägte Kommanditgesellschaft, die sich an vier ausgesuchten Immobilienfonds aus dem Haus der Doblinger Unternehmensgruppe beteiligt. Anleger können sich an Fonds & Vermögen entweder unmittelbar als Direktkommanditist oder mittelbar als Treugeber über eine Treuhandkommanditistin beteiligen. Der Beitritt eines Direktkommanditisten steht unter der aufschiebenden Bedingung seiner Eintragung in das Handelsregister. Bis zu seiner Eintragung wird er als atypisch stiller Gesellschafter behandelt. Soweit gesetzlich zulässig, richtet sich seine Stellung insoweit nach dem Gesellschaftsvertrag von Fonds & Vermögen.

Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit eingegangen. Eine Kündigung des Gesellschaftsvertrages ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig, erstmals jedoch zum 31.12.2020.

Finanzierung
. Für die von ihr übernommenen Kapitalanteile hat Fonds & Vermögen den Nominalwert der Beteiligungen in Höhe von € 1,2 Mio. (DOBA M 1), € 2,1 Mio. (DOBA M2), € 3,9 Mio. (DOBA 19) sowie € 4,0 Mio. (DOBA 25), jeweils zuzüglich eines Agios von 5%, mithin also insgesamt € 11,76 Mio. an die Beteiligungsgesellschaften zu zahlen. Hierfür soll der ganz überwiegende Teil des Eigenkapitals (d.h. der Nettoeinnahmen) in Höhe von € 9.585.000 und das noch aufzunehmende Fremdkapital in Höhe von € 2.000.000 verwendet werden. Das restliche Eigenkapital soll zur Begleichung der fondsabhängigen Kosten (u.a. Kosten für Gründung der Gesellschaft, Konzeption und Steuerberatung) und der Bildung einer Liquiditätsreserve dienen. Die fondsabhängigen Kosten sind an die Anbieterin zu bezahlen, die dann ihrerseits die einzelnen Funktionsträger bezahlen wird. Die Vergütungen sind bereits vertraglich fixiert.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption
. Mit einer Beteiligung an Fonds & Vermögen erzielen Anleger Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Einkünfte sind bei natürlichen Personen bei der Einkommen- und bei Kapitalgesellschaften bei der Körperschaftsteuer zu berücksichtigen. Fonds & Vermögen unterliegt als Gewerbebetrieb grundsätzlich der Gewerbesteuer. Das steuerliche Konzept von Fonds & Vermögen basiert auf § 6b EStG, unter dessen weiteren Voraussetzungen Veräußerungsgewinne nicht sofort versteuert werden müssen, wenn bestimmte neue Wirtschaftsgüter angeschafft werden (Re-investition). Fonds & Vermögen ist so konzipiert, dass eine Beteiligung als Re-investition in diesem Sinne angesehen wird. Zusätzlich entsteht durch eine Beteiligung an Fonds & Vermögen ein Hebeleffekt, der bewirkt, dass im Regelfall nur ein 2,5tel des vorhandenen Gewinns in Fonds & Vermögen investiert werden muss (Hebeleffekt von ca. 250%). Nach strittiger Auffassung der Finanzverwaltung soll dieser Hebeleffekt nicht für Kapitalgesellschaften greifen. Dieser steuerliche Effekt wiederum führt dazu, dass Beteiligungsverluste, welche durch die Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften entstehen können, von den Anlegern nicht sofort geltend gemacht werden können. Stattdessen sind diese gem. § 15 a EStG im Wege des Verlustvortrags mit künftigen positiven Ergebnissen aus der Beteiligung zu verrechnen. Im Ergebnis führt dies dazu, dass aus den positiven Ergebnissen, die dem Gesellschafter aus der Beteiligung zugerechnet werden, bis zur Höhe dieser Anlaufverluste keine steuerlichen Konsequenzen resultieren.
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf
. Die jeweils übernommene Einlage zzgl. des Agio in Höhe von 5% ist binnen zwei Wochen nach Annahme der Beitrittserklärung zur Zahlung fällig. Über die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen (Ausschüttungen oder sonstige Entnahmen) entscheidet die Gesellschafterversammlung auf Vorschlag der Komplementärin, soweit diese nicht nach Auffassung der Komplementärin als angemessene Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Fortführung von Fonds & Vermögen benötigt werden. Grundlage für die Verteilung sind die von den Gesellschaftern eingezahlten Kapitalanteile (ohne Agio). Ausschüttungen erfolgen halbjährlich im Nachhinein. Anleger nehmen soweit sie ihre Einlage geleistet haben im Jahr ihres Beitritts an der vorgesehenen Ausschüttung nur zeitanteilig dergestalt teil, dass ihnen ein zeitanteiliger Ausschüttungsanspruch für den Zeitraum, beginnend ab dem 14. Tag, der der Einlagenleistung folgt, zusteht. Geplante Ausschüttung in Höhe von anfangs 5,75% p.a. der Zeichnungssumme (ohne Agio), die im Zeitablauf auf 11,0% steigen soll.
Herausragende Merkmale
. - das Dachfondskonzept steht für Risikostreuung und eine breite Anlagebasis - der § 6b Hebel von ca. 250% vermeidet eine sofortige Gewinnbesteuerung und schafft zusätzliche Liquidität - die geplante Ausschüttung von 5,75% p.a., im Zeitablauf steigend sorgt für ein arbeitsunabhängiges Zusatzeinkommen


Wichtiger Hinweis
Die Informationen zu diesem Angebot beruhen auf den Angaben des Initiators und sind von uns nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft worden, keine Gewähr für Übertragungsfehler. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der jeweilige Emissionsprospekt, WAI, VIB usw.. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.