Wussten Sie, dass der Erbschaftsteuersatz in der Steuerklasse 3 laut Erbschaftsteuergesetz bei 30 Prozent beginnt und in der Spitze bei bis zu 50 Prozent liegt? Wer über Vermögen verfügt ist also gut beraten, die Vermögensübertragung intelligent zu gestalten. Eine Schenkung an die eigenen Kinder ist bis zu 400.000 Euro steuerfrei. Aber dann gilt auch: Was weg ist, ist weg. Um dieses Dilemma aufzulösen, hat Standard Life die fondsgebundene Lebensversicherung WeitBlick entwickelt.
Die Familien-Option von WeitBlick
Mit der Familien-Option von WeitBlick können Sie Ehepartner, Kinder oder andere nahestehende Person in ihren Vertrag mit einbinden und sich so folgende Vorteile sichern:
- Einfache Zuwendung außerhalb des Erbrechts
Sie können einem nahestehenden Menschen eine Zuwendung in Form eines Anteils an einer Lebensversicherung zukommen lassen.
- Kontrolle zu Lebzeiten außerhalb des Erbrechts
Ein WeitBlick Vertrag lässt sich so ausgestalten, dass zum Beispiel Teilauszahlungen oder Kündigungen nur mit Zustimmung beider Versicherungsnehmer möglich sind.
- Reduzierung möglicher Pflichtteilsansprüche
Sofern Pflichtteilsansprüche der Erben bestehen, können diese bei rechtzeitigen Schenkungen reduziert werden.
- Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen
Mit Weitblick können Sie ihr Vermögen innerhalb oder zwischen den Generationen bequem übertragen. Schenkungsteuerrechtliche Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.
- Steuerrechtliche Vorteile einer Kapitallebensversicherung
Während der Laufzeit fällt keine Abgeltungssteuer an. Außerdem sind nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und einem Mindestalter von 62 Jahren des jeweiligen VN bei einer Auszahlung die Hälfte der Erträge steuerfrei. Bei einer Todesfallleistung fällt keine Einkommensteuer an.
- Attraktive Renditen statt Tagesgeldkonto ohne Zinsen
Die fondsgebundene Lebensversicherung WeitBlick erschließt durch den gewählten, zum Risikoprofil passenden “Investmentmotor” attraktive Renditechancen.