Angeboten wird eine Beteiligung als Treugeber an der HTB 11. Geschlossene Immobilieninvestment Portfolio GmbH & Co. KG. Nach dem Beitritt über die Treuhänderin haben die Anleger die Möglichkeit, sich als Direktkommanditisten in das Handelsregister eintragen zu lassen.
Die Anlagepolitik und Anlagestrategie der Gesellschaft besteht in dem mittelbaren Erwerb von Immobilien über Immobilienfonds und dem Aufbau eines diversifizierten Beteiligungsportfolios. Hierfür wird die Gesellschaft Anteile an Zielfonds erwerben. Bei den Zielfonds handelt es sich um geschlossene Publikums- oder Spezial-AIF. Publikums-AIF sind als Zielfonds nur zulässig, wenn diese direkt oder über Immobiliengesellschaften in Immobilien gemäß § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB investiert haben. Zielfonds in Form von Spezial-AIF sind zulässig, wenn diese Anteile an bereits bestehenden geschlossenen Immobilienfonds erwerben. Darüber hinaus kann die Gesellschaft sich auch an geschlossenen Spezial-AIF beteiligen, die ganz oder teilweise direkt oder mittelbar in Immobilien in Deutschland (einschließlich Wald, Forst und Agrarland) investieren.
Bei den geschlossenen Immobilienfonds handelt es sich um bereits seit mehreren Jahren bestehende Gesellschaften, die in Immobilien investiert sind, die in Deutschland belegen sind. Solche geschlossenen Immobilienfonds können über den Zweitmarkt von ihren bisherigen Eigentümern erworben werden. Eine Beteiligung an solchen Gesellschaften ist nur mittelbar über Spezial-AIF möglich. Die HTB-Gruppe wird zu diesem Zweck in der Investitionsphase der Gesellschaft mindestens zwei Spezial-AIF in der Rechtsform der geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft gründen, an denen sich die Gesellschaft als Gründungskommanditistin beteiligen wird.
Anlageziel ist es, aus den erworbenen Vermögensgegenständen Erträge zu generieren, die aus der Vermietung und Verpachtung der mittelbar erworbenen Immobilien sowie aus der Veräußerung der mittelbar gehaltenen Immobilien, der Veräußerung oder Liquidation der mittelbar gehaltenen geschlossenen Immobilienfonds oder der Zielfonds resultieren. Liquidität, die der Gesellschaft aus Auszahlungen der Immobilienfonds oder der Veräußerung von Immobilienfonds zufließt, darf sie bis Ende 2024 erneut investieren. Gleiches gilt auf Ebene der von der KVG verwalteten Spezial-AIF.
Die Laufzeit der Gesellschaft ist befristet bis zum 31.12.2031 (Grundlaufzeit). Die Grundlaufzeit der Gesellschaft kann durch Beschluss der Gesellschafter mit der im Gesellschaftsvertrag hierfür vorgesehenen einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen um ein Jahr verkürzt werden.