Warum die Rechtsform eingetragene Genossenschaft (eG)?Eine eG ist per Gesetz allein und ausschließlich der Förderung Ihrer Mitglieder verpflichtet. Die Genossenschaft ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Kapitalbeteiligung. Die eG ist aufgrund der internen Kontrolle
durch Ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Genossenschaftsverband die mit weitem Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft steht allen offen – ob privat oder gewerblich. Mit unseren Genossenschaftsanteilen ist es praktisch jedem möglich am Erfolg der eG teilzuhaben. Durch unsere überregionale Ausrichtung am rechtssicheren Standort Deutschland sind unsere Mitglieder zudem nicht auf das regionale Angebot angewiesen. So bleiben wir vielseitig und flexibel und können in alle fünf Bereiche der erneuerbaren Energien investieren.
Was sind unsere Ziele?Wir haben am 26.11.2013 die Genossenschaft
mit dem Ziel gegründet, die aktive Teilnahme an der Energiewende mit finanziellen Vorteilen zu verbinden. Unser Fokus liegt auf dem Aufbau tragfähiger, dezentraler Energieversorgungskonzepte. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen bundesweit Anlagen zur sauberen Energieerzeugung errichten und betreiben.
Langfristig soll dabei die Bandbreite der erneuerbaren Energien voll ausgeschöpft werden – Photovoltaik, Windenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Bei der Auswahl der Investitionsobjekte arbeiten wir mit führenden Unternehmen des Technologiebereichs, erfahrenen Ingenieuren und Projektentwicklern zusammen. Mit einer Genossenschaftsbeteiligung können Sie nachhaltig einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist dabei mehr als nur ein Nebeneffekt.
Der wirtschaftliche Rahmen am Beispiel einer Genossenschafts-Photovoltaikanlage
Investitionsverfahren
• Identifizierung und Einschätzung geeigneter Dach- oder Freilandflächen
• Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion und Montageart festlegen
• Ertragsprognose, Simulation und Wirtschaftlichkeitsberechnung
• Anlagenfinanzierung über Genossenschaftsbanken mit ca. 30% Eigenkapitalanteil
• Installation und Montage der Photovoltaikanlage
• Inbetriebsetzung und Bauabnahme durch TÜV- Gutachter
• Überwachung, Wartung, Instandhaltung und Service der Anlage
• Kaufmännische Verwaltung des Projektes
Investitionskriterien
• Kalkulierte Erlöse nach Kosten von mindestens 6% auf Ebene jedes Einzelprojektes
• Nach unten abgesicherte Stromerlöse auf Basis der für 20 Jahre festgelegten Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz
• Nur TÜV-zertifizierte Module und Wechselrichter, die über langfristige Herstellergarantien verfügen, dürfen für Photovoltaikprojekte eingesetzt werden
• Rückversicherung der Leistungsgarantien von Modulen über 25 Jahre durch deutsche Versicherungsunternehmen
• Breite regionale Streuung der Projektstandorte durch deutschlandweite Investitionen
• Vertragspartner mit nachweisbaren Erfahrungen und aussagekräftigen Referenzen