Erben & Schenken - Der aktuelle Hahn Pluswertfonds 179 ist dafür ein geeignetes Vehikel
Navigation
Kategorien
>> 1. AIF Genehmigung
>> 2. Vermögensanlagen
>> 3. Direktinvestments
>> Immobilien (alle)
  >> Gewerbeimmobilien
  >> Projektentwicklung
  >> USA
>> Infrastruktur
>> New Energy
>> Portfoliofonds
>> Private Equity
>> Private Placement
>> Ratensparfonds
>> Realimmobilien
>> Sonstiges
>> Vermögensverwaltung
>> Favoriten


Alle Nachrichten
Zurück zur Nachrichtenübersicht
<<<

Erben & Schenken - Der aktuelle Hahn Pluswertfonds 179 ist dafür ein geeignetes Vehikel
vom 01.07.2022

/Zeit-zu-handeln-Fotolia_120605.jpg

Erben & Schenken
Der aktuelle Hahn Pluswertfonds 179 ist dafür ein geeignetes Vehikel

Die deutschen Finanzämter registrieren immer höhere Erbschaften. Der Wert ist inzwischen doppelt so hoch wie vor 10 Jahren. In den meisten Fällen bleiben die Angehörigen unter den Freibeträgen, so dass keine Erbschaftsteuer zu zahlen ist. Allerdings sollten sich vermögende Familien rechtzeitig um die Vermögensübertragung Gedanken machen.

Beim Erben und Schenken werden jedoch nicht alle Vermögensarten gesetzlich gleichbehandelt. Die größten Möglichkeiten für steuerliche Gestaltungen und die Verringerung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bieten sich beim Betriebsvermögen und bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Beim Betriebsvermögen gibt es erhebliche Vergünstigungen, die insbesondere schenkungsteuerliche Möglichkeiten bieten. Insofern ist es nicht überraschend, dass es beim Betriebsvermögen und bei den Anteilen an Kapitalgesellschaften bezüglich des Steuerwertes im Verhältnis mehr Schenkungen als Erbschaften gibt, während es beim Grundvermögen mehr Erbschaften als Schenkungen gibt.

Schenkungen sind umso sinnvoller und attraktiver, je schlechter die Steuerklasse des Beschenkten und je höher der Steuerwert ist. In der Steuerklasse I der nahen Verwandten, mit Ausnahme von Geschwistern, betragen die Freibeträge EUR 100.000 (Urenkel, Eltern und Großeltern) über EUR 200.000 (Enkelkinder) sowie über EUR 400.000 (Kinder, Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind sowie Stief- und Adoptivkinder) bis zu EUR 500.000 für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.

Der Eingangssteuersatz beginnt bei moderaten 7% bis zu einem Steuerwert von EUR 75.000 und endet bei einem Steuersatz von immerhin schon 30% bei einem Steuerwert von EUR 26 Millionen. Danach bleibt der Steuersatz linear bei 30%. Für Geschwister in Steuerklasse II und alle übrigen Erben in Steuerklasse III beläuft sich der Freibetrag auf lediglich EUR 20.000. Die Eingangssteuersätze betragen 15% in Steuerklasse II bzw. 30% in Steuerklasse III und enden bei einem Steuerwert von EUR 26 Millionen bei 43% (Steuerklasse II) sowie 50% (Steuerklasse III). Auch hier verläuft der Steuersatz danach linear und bleibt bei 43% bzw. 50%.

Da der Freibetrag alle 10 Jahre genutzt werden kann, lohnt es sich besonders, möglichst früh mit Übertragungen an die nächste Generation zu beginnen und diese regelmäßig zu wiederholen. So können auch große Vermögen steuergünstig oder sogar steuerfrei weitergegeben werden.

Von den Regelungen zum begünstigungsfähigen Vermögen bei Erbschaften und Schenkungen profitieren besonders auch unternehmerische Beteiligungen. Durch die dadurch relativ geringen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Werte ergeben sich deutliche Vorzüge gegenüber der Übertragung mittels Bargeld.

Der aktuelle Fonds Pluswertfonds 179 der Hahn Gruppe ist eine attraktive Möglichkeit, Vermögen steuergünstig zu übertragen. Der Fonds investiert in ein Fachmarktzentrum in Herzogenrath (Nordrhein-Westfalen) sowie in zwei Bau- & Gartenmärkte in Hückelhoven (Nordrhein-Westfalen) und Schwandorf (Bayern). Hauptmieter mit 89,6% Anteil des Jahresmietaufkommens ist die Baumarktkette OBI. OBI ist als Branchenprimus deutschlandweit an 670 Standorten vertreten. Mit einem Bruttoumsatz von EUR 4,6 Milliarden in 2020 war OBI der umsatzstärkste Baumarktbetreiber in Deutschland. Der stationäre Handel der Baumarktbranche zeigte sich 2020 und 2021 im Branchenvergleich verhältnismäßig resilient gegenüber dem Online-Handel.

Anleger können sich bereits ab EUR 20.000 zzgl. 5% Agio beteiligen. Die jährlichen Ausschüttungen sind mit 4,25% kalkuliert. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss beträgt 161,5% vor Steuern. Aufgrund der niedrigen Höhe der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Werte eignet sich der Pluswertfonds 179 sehr gut für intelligente Vermögensübertragungskonzepte.

Erben und Schenken ist ein sehr wichtiges Thema, das bei der ganzheitlichen Beratung zu berücksichtigen und zu nutzen ist. Die Begünstigung von Betriebsvermögen ermöglicht erhebliche Vorteile bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Profitieren Sie und Ihre Kunden davon! Es gibt in Deutschland keine vorteilhafteren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Quelle: IC Consulting GmbH