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ESG bei den Kunden nicht mehr so populär
vom 24.03.2025
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ESG bei den Kunden nicht mehr so populär
EU will Berichtspflichten reduzieren

Die Wettbewerbsfähigkeit der EU soll gestärkt werden. Das soll wiederum die Resilienz der europäischen Wirtschaft erhöhen. Zur Erreichung dieser Ziele soll ein Bürokratieabbau beitragen. Die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Berichtspflichten in der EU werden um 25% reduziert. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sollen die Anforderungen wesentlich verringert werden. Das verkündet die seit Ende des Vorjahres neu zusammengesetzte EU- Kommission.

Auch der gewerbliche Finanzvertrieb ist von dieser Pause bei der Regulierung „betroffen“. Das Provisionsverbot ist erst einmal vom Tisch und auch bei den ESG-Pflichten will die EU-Kommission die Unternehmen entlasten. Sie hat einen entsprechenden Entwurf, die sogenannte Omnibus-Verordnung, für ein umfangreiches Maßnahmenpaket für eine Vereinfachung der bestehenden Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt.

Wichtige ESG-Regeln, wie die Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive CSRD) und die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD), sollen so weit gelockert werden, dass 85% der Unternehmen, die ursprünglich in den Geltungsbereich fallen sollten, nicht mehr zur Einhaltung verpflichtet sind.

Branchenexperten warnen bereits, dass dadurch noch weniger Pflichten als vor Beginn der Arbeit am aktuellen ESG-Rahmen bestünden. Dadurch könne Europas Nachhaltigkeitsagenda gefährdet werden. Auch Banken befürchten, dass ihnen künftig die notwendigen Informationen fehlen, um eine angemessene Kreditrisikoanalyse durchführen zu können. Da Banken jedoch ihre eigenen Anforderungen stellen können, könnte das bedeuten, dass die ESG-Berichtspflichten zwar entfallen, die Daten aber trotzdem für die Banken gesammelt werden müssen, so dass keine operative Entlastung stattfindet. Anderen Experten geht die Lockerung nicht weit genug, da für große börsennotierte Unternehmen keine ausreichenden Erleichterungen bei den Berichtspflichten vorgesehen sind. Auch müssten sich die Berichtspflichten für Asset Manager reduzieren, da diese auf die ESG-Unternehmensdaten angewiesen sind, um ihre eigenen Pflichten erfüllen zu können.

In der Praxis zeigt sich, dass sich Anleger nach dem anfänglichen Hype um ESG von diesem Thema abwenden. Das Finanzinformations- und Analyseunternehmen Morningstar hat ermittelt, dass Aktienfonds mit Schwerpunkt auf ESG im 4. Quartal 2024 Rekord-Mittelabflüsse hinnehmen mussten. Insgesamt wurden in 2024 in den USA fast USD 20 Milliarden aus ESG-Fonds abgezogen. Auch in Europa wurden aus Artikel 9-Fonds im letzten Quartal 2024 rund EUR 7,3 Milliarden abgezogen. Das entspricht mehr als dem Doppelten der Abflüsse im 3. Quartal und ist das 5. Quartal in Folge, in dem Mittel abgezogen werden. Andere „konventionelle“ Fonds konnten große Zuflüsse verzeichnen.

Eine Regulierungspause und ein Bürokratieabbau sind sinnvoll. Kleine und mittlere Unternehmen werden durch die aktuellen Berichtspflichten wirtschaftlich und teilweise auch organisatorisch überfordert. Die Berichtspflichten sollten die Wettbewerbsfähigkeit nicht beeinträchtigen und praxisorientierter sein.

Quelle: IC Consulting GmbH


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