DFH 91 Vermögensstrukturfonds Concentio 2010/2011 - Allgemeine Informationen
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DFH 91 Vermögensstrukturfonds Concentio 2010/2011
Status: platziert Mindestanlage: EUR 10.000 Emissionshaus: DFH
Achtung, dieser Fonds ist geschlossen

Projektdaten Investitionen
Ausschüttung Kennzahlen Analysen

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Stammdaten
Beteiligung DFH 91 Vermögensstrukturfonds Concentio 2010/2011
Emittent DFH
Kategorie k. A.
Agio 5.00 %
Währung EUR
Status platziert
Verfügbar seit 18.12.2009 + Nachtrag 1 vom 30.08.2011
Substanzquote 98%
Fremdkapitalquote 0%
Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Fakten

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Zeichnungsunterlagen

Kurzbeschreibung

Die Anleger beteiligen sich indirekt über den Treuhandkommanditisten an gleichzeitig zwei Kommanditgesellschaften. Dies sind im Einzelnen:


- DFH Concentio IV GmbH & Co. Nr. 91 KG
- DFH Concentio V GmbH & Co. Nr. 91 KG

Eine Umwandlung in eine direkte kommanditistische Beteiligung ist möglich.

Die Auswahl der Zielfonds erfolgt durch einen Investitionsausschuss, der im Zuge seiner Investitionsentscheidungen eine Reihe von Anlagekriterien zu beachten hat. So dürfen beispielsweise maximal 20% des platzierten Nominalkapitals in einen Einzel-Zielfonds bzw. maximal 20% des platzierten Nominalkapitals in einen einzelnen Portfolio-Zielfonds investiert werden. Die Auswahl erfolgt initiatorenunabhängig nach objektiven Selektionskriterien. Investitionen in Zielfonds, die von der Deutschen Fonds Holding AG initiiert wurden, dürfen für maximal 20 % des platzierten Nominalkapitals des Beteiligungsangebotes erworben werden. Insgesamt sollen diese Investitionskriterien den Aufbau eines breit diversifizierten Portfolios gewährleisten. Die Investitionsphase soll plangemäß bis zum 30.06.2012 abgeschlossen sein.

Die Beteiligung wird auf unbestimmte Dauer eingegangen. Die angestrebte Beteiligungsdauer liegt bei rund 15 Jahren. Jeder Anleger kann das Gesellschaftsverhältnis in einer Beteiligungsgesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2031 oder zum Ende des Geschäftsjahres, in dem die letzte Beteiligung der Beteiligungsgesellschaft an einem Zielfonds beendet wurde, ordentlich kündigen.

Beteiligungsobjekt
Die Zielfonds stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung für das Beteiligungsangebot noch nicht fest. (Blind Pool).
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf
Einzahlung: 100% zzgl. 5% Agio innerhalb von zehn Werktagen mit Abgabe der Beitrittserklärung fällig. Bei Beitritt ab Dezember 2011 muss der Zahlungseingang bis spätestens 30.12.2011 erfolgen. Falls der geschäftsführende Kommanditist von seiner Möglichkeit Gebrauch macht diese Frist um insgesamt zweimal drei Monate zu verlängern, muss der Zahlungseingang bei Beitritt im letzten Monat der Verlängerung jeweils zum Monatsende stattfinden. Die Mindestbeteiliguung beträgt EUR 10.000 oder muss über einen höheren, durch 1.000 ohne Rest teilbaren Betrag lauten. Auszahlung: Auf Grundlage der erwarteten Auszahlungen aus den Zielfonds-Investitionen ist für das vorliegende Beteiligungsangebot erstmals für das Jahr 2012 eine Auszahlung geplant. Auszahlungen erfolgen plangemäß einmal jährlich bei Vorliegen einer ausreichenden Liquidität in den Beteiligungsgesellschaften. Aufgrund der unterschiedlichen Liquiditätsflüsse in den einzelnen Anlageklassen ist davon auszugehen, dass die an die Anleger auszahlungsfähigen Liquiditätsbeträge keinen stabilen, jährlich kontinuierlichen Verlauf nehmen. Vorzugsverzinsung: Jeder Anleger erhält als erste Auszahlung eine Vorzugsverzinsung in Höhe von mindestens 4 % p.a., bezogen auf seine eingezahlte für die Zeit ab dem Monat, der auf das Zustandekommen des Treuhandvertrages folgt bis zur Schließung des Beteiligungsangebotes.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption
Der Anleger erzielt im Rahmen seiner Beteiligung an den Beteiligungsgesellschaften voraussichtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) und ggf. sonstige Einkünfte (§ 23 EStG). Die steuerlichen Grundlagen basieren auf den derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen. Die endgültige Anerkennung der steuerlichen Konzeption bleibt der Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung vorbehalten.
Finanzierung
Der Gesamtbetrag sowie die Höchstzahl der öffentlich angebotenen Kommanditanteile der Beteiligungsgesellschaften sind nicht festgelegt und ergeben sich aus den individuellen Zeichnungsentscheidungen der Anleger. Zur Realisierung des Projektes muss mindestens ein Anteil in Höhe von EUR 10 Mio. gezeichnet werden (Mindestbetrag gemäß § 4 Satz 1 Nr. 1 der VermVerkProspVO). Die Deutsche Fonds Holding AG unterlegt den Mindestbetrag mit einer Fondsschließungsgarantie über bis zu EUR 10 Mio.


Wichtiger Hinweis
Die Informationen zu diesem Angebot beruhen auf den Angaben des Initiators und sind von uns nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft worden, keine Gewähr für Übertragungsfehler. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der jeweilige Emissionsprospekt, WAI, VIB usw.. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.