Biogas-Anlage Rippien - Allgemeine Informationen
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Biogas-Anlage Rippien
Status: platziert Mindestanlage: k. A. Emissionshaus: BioConInvest
Achtung, dieser Fonds ist geschlossen

Projektdaten Investitionen
Ausschüttung Kennzahlen Analysen

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Fragen Sie uns! (Zustimmung des Initiators erforderlich)

Stammdaten
Beteiligung Biogas-Anlage Rippien
Emittent BioConInvest
Kategorie k. A.
Agio 5.00 %
Währung EUR
Status platziert
Verfügbar seit 19. Oktober 2007
Substanzquote k. A.
Fremdkapitalquote k. A.
Einkunftsart Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Warnhinweis: Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Fakten

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Zeichnungsunterlagen

Kurzbeschreibung
Der Kapitalanleger beteiligt sich als Kommanditist an der Biogasanlage Rippien GmbH & Co. Achte KG für Biomasse-Kraftwerke, die in Sachsen in der Nähe von Dresden eine Biogas-Anlage errichtet und diese mit landwirtschaftlichen Substraten langfristig betreibt.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt neben dem Anschlusszwang für den Strom-Netz-Betreiber vor Ort eine feste und sichere Einspeisevergütung für die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen. Dies gilt insbesondere für Strom aus Biogas-Anlagen mit landwirtschaftlichen Substraten. Der Zeitraum für die Gewährung dieser Vergütungen ist das Jahr der Inbetriebnahme (2008) und die 20 folgenden Jahre. Im Jahr 2028 kann die Fondsgesellschaft von einem Angebot der ConInvest Gesellschaft für unternehmerische Beteiligungen mbH, Berlin, Gebrauch machen und die Anlage zu Rückbaukosten an den Initiator verkaufen. Macht die Fondsgesellschaft von dieser Veräußerungsmöglichkeit keinen Gebrauch, kann sie die Anlage ohne die Sicherheit der festen gesetzlichen Einspeisevergütung weiterhin betreiben und den erzeugten Strom dem Energiemarkt anbieten.


Marktsituation
Kraftwerke gelten Investoren schon seit langem als lukrative Anlagemöglichkeiten, nicht zuletzt wegen der hohen Renditen und der erheblichen Liquidität, die mit ihrem Betrieb verbunden ist. Dies gilt für den konventionellen Kraftwerksbereich genauso wie für den jungen Sektor der Kraftwerke zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Dieser Bereich ist erst in den letzten fünfzehn Jahren deutlicher in das Bewusstsein der Marktteilnehmer getreten, vor allem auch durch das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG), das sich seit dem Jahr 2000 mit der Stromerzeugung aus regenerativen Energien beschäftigt. Biogas-Anlagen stellen eine Form der Erzeugung erneuerbarer Energien dar, die durch das EEG bewusst gefördert werden, weil fossile Energieträger endlich sind, und weil die Erwärmung des globalen Klimas eine der wesentlichen Ursachen im Verbrauch fossiler Energieträger hat. Im regenerativen Kraftwerksbereich erzeugen kleine, dezentrale Kraftwerke diese moderne Form der Energie ohne den Kohlendioxidgehalt der Luft zusätzlich zu erhöhen.
Finanzierung
Der Gesamtaufwand soll dauerhaft durch Eigenkapital in Höhe von EUR 1.008.000, durch das Agio in Höhe von EUR 50.300 und durch Fremdkapital, für das dem Fondsinitiator ein Angebot vorliegt, in Höhe von insgesamt EUR 2.080.000 finanziert werden. Das Fremdkapital setzt sich zusammen aus einem Endfinanzierungsdarlehen in Höhe von EUR 1.513.000 und einem Betriebsmittelkredit in Höhe von EUR 567.000. Die Fondskalkulation geht von einer vollständigen Tilgung des Darlehens bis 2021 aus.
Steuerliche Ergebnisse/ Konzeption
Die Biogasanlage Rippien GmbH & Co. Achte KG für Biomasse-Kraftwerke erzielt gewerbliche Einkünfte. In der Investitionsphase wird die Gesellschaft zunächst negative Ergebnisse erzielen. Das Ergebnis der Gesellschaft ist den beteiligten Kommanditisten im Wege der einheitlichen und gesonderten Feststellung zuzurechnen. Wegen der Regelungen des § 15b EStG sind die auf die einzelnen Kommanditisten entfallenden Verlustanteile bei diesen nicht mit anderen Einkünften auszugleichen. Die Verlustanteile werden auf Ebene der Gesellschaft gesondert festgestellt und sind nur mit künftigen Gewinnen der Gesellschaft verrechenbar. Den Regelungen des § 15a EStG, nach denen die dem Kommanditisten zuzurechnenden Verlustanteile nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen wenn und insoweit durch den zuzurechnenden Verlustanteil ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht, kommt durch die Einführung des § 15b EStG vorliegend keine Bedeutung zu.
Einzahlung / Ausschüttung / Verkauf
Einzahlung: 100% zzgl. 5% Agio nach Annahme. Die Mindestbeteiligung beträgt EUR 10.000 zuzüglich 5% Agio. Höhere Beteiligungen müssen durch EUR 5.000 teilbar sein. Auszahlung: Gemäß Prognoseberechnung fallen in den Jahren 2009 bis 2028 kumulierte Ausschüttungen bzw. Entnahmen in Höhe von insgesamt 307,00% des eingesetzten Kapitals an. In den Jahren 2007 und 2008 wird keine Ausschüttung bzw. keine Entnahme vorgeschlagen, die Entnahme 2009 liegt bei 5%. Ansonsten unterschreiten die prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen nie 7% des eingesetzten Eigenkapitals. Die prognostizierten Ausschüttungen/Entnahmen betragen durchschnittlich 13,95% p.a. (Gesamtsumme der Ausschüttungen bezogen auf den gesamten Anlagezeitraum). Für den Zeitraum von 2007 bis 2038 ergeben sich aus der Prognoserechnung 453,20% kumulierte Ausschüttungen, bzw. eine durchschnittliche jährliche Ausschüttung von 14,16% bezogen auf das eingesetzte Kapital (ohne Agio).
Herausragende Merkmale
- Ökologisch und ökonomisch sinnvolles Investment - Realistisches Szenario von 8.000 kalkulierten Betriebsstunden pro Jahr - Innovatives Kapitalanlageprodukt - Prognose auf konservativer und fundierter, mit aller kaufmännischen Sorgfalt kalkulierter Zahlenbasis - Gasertragsprognose durch erfahrenes und vom Initiator unabhängiges Ingenieurbüro für Verfahrenstechnik - Ausschüttungsprognose ergibt 307,00% Ausschüttungen (bzw. Entnahmen) auf das eingesetzte Kapital bis 2028 bzw. 453,20% bis 2038 - Ausschüttungen und Entnahmen durch Verlustvortrag auf Ebene der Fonds-KG für den Anleger ohne Einkommenssteuerbelastung bis 2012
Beteiligungsobjekt
Gegenstand der Beteiligung sind ein Pachtvertrag für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche in Rippien, auf der die Biogas-Anlage errichtet werden soll, ein Anlagenbetreuungsvertrag, ein Liefervertrag für landwirtschaftliche Substrate, die als Kraftstoffe zur Energiegewinnung eingesetzt werden, und eine voraussichtlich im Herbst 2008 betriebsbereite Biogas-Anlage mit einer elektrischen Leistung von 500 kW, die nachhaltig mit dem Ziel langfristiger und hoher Ausschüttungen betrieben werden soll.


Wichtiger Hinweis
Die Informationen zu diesem Angebot beruhen auf den Angaben des Initiators und sind von uns nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität geprüft worden, keine Gewähr für Übertragungsfehler. Ausschließliche Beteiligungsgrundlage ist der jeweilige Emissionsprospekt, WAI, VIB usw.. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen.